Kalte Steuerprogression

Die kalte Steuerprogression bezeichnet den Umstand, dass durch die Teuerung die Steuerprogression laufend zunimmt. Die kalte Steuerprogression wird in der Regel nach einigen Jahren ausgeglichen und die Steuerprogression angepasst.

Beispiel:
Annahmen: Der Einkommenssteuersatz für ein Einkommen von 45’000 – 50’000 Fr. beträgt 10%. Derjenige für über Einkommen von 50’001-55’000 Fr. 15%. Die Inflation betrage 3%.
Verdient nun eine Person im Jahr 49’000 Fr., so bezahlt sie 4’900 Fr. Steuern. Nun wird der Lohn jedes Jahr an die Teuerung von 3% angepasst (=Reallohn). Das heisst der reale Lohn bleibt konstant (die Person kann sich mit ihrem Lohn immer gleich viel leisten). Durch diese Anpassung an die Teuerung bezahlt die Person also im Folgejahr 7’571 Fr. Steuern (15% von dem an die Teuerung angepassten Lohn von 50’470 Fr.). Das bedeutet, die Person muss real immer mehr Steuern zahlen und kann sich so immer weniger leisten. Dies nennt man kalte Progression.

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NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
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