Das Kapitaldeckungsverfahren ist eine Methode zur Finanzierung von Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen. Bei dieser Methode werden die Beiträge für jede Person am [[Kapitalmarkt]] angelegt und am Ende der Versicherungsperiode wieder zurückgezahlt. So spart jeder für sich selbst.
In der Schweiz wird die [[Berufliche Vorsorge]] (Pensionskasse) nach dem Kapitaldeckungsverfahren finanziert und auch private Vorsorgeversicherungen funktionieren so.
Bei der Pensionskasse, gibt es noch zwei weitere Unterkategorien und sich durch den Zeitpunkt der Zahlung der Beiträge unterscheiden:
– Anwartschaftsdeckungsverfahren: Die Versicherten bezahlen im Laufe ihres Lebens immer wieder Beiträge (Prämie oder Einmalbeträge) ein, die wie bei der Bank auf einer Art Sparkonto gutgeschrieben werden. Nach der Pensionierung bekommt man dann entweder genau den Betrag, der zu dieser Zeit auf diesem Konto liegt oder man kann eine Rente beziehen, die aufgrund des Betrags auf diesem Konto festgelegt wird.
– Rentendeckungsverfahren: Im Verlaufe ihres Lebens bezahlen die Versicherten lediglich die Risikobeiträge für frühzeitige Versorgungsfälle (Individualität, Tod mit Hinterbliebenen) einbezahlt, nicht aber die Beiträge für die Altersrente. Der Beitrag für diese wird erst bei Beginn des Rentenbezugs mit einer einmaligen Zahlung geleistet.
Der Gegensatz zum Kapitaldeckungsverfahren ist das [[Umlageverfahren]], bei dem die eingezahlten Gelder an andere Personen verwendet werden.
Als Mischform des Kapitaldeckungs- und des Umlageverfahren existiert das Rentenwert-Umlageverfahren. Bei Unfallversicherungen beispielsweise werden kurzfristige Leistungen (Heilkosten, etc.) mit dem Umlageverfahren finanziert. Wird aber nach einem Unfall eine Rente fällig, wird diese nach dem Prinzip des Kapitaldeckungsverfahren errechnet und ausgerichtet.
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