Die Kollektivgesellschaft ist ein Vertrag zwischen mindestens 2 [[natürliche Person|natürlichen Personen]], die zusammen ein kaufmännisch geführtes Gewerbe betreiben.
Sie ist eine Form der [[Personengesellschaft|Personengesellschaften]] und besitzt keine eigene [[Rechtspersönlichkeit]]. Sie kann aber Rechte erwerben und Verpflichtungen eingehen. Der Firmenname muss den Familiennamen von mindestens einem Gesellschafter enthalten.
Die Gesellschafter haften bis zu 5 Jahre nach Auflösung der Gesellschaft persönlich mit ihrem Vermögen, falls diese ohne Erfolg betrieben worden ist. Zur Gründung braucht es einen Gesellschaftsvertrag. Ein Handelsregistereintrag ist obligatorisch.
Bei Teilzeitarbeit mit weniger als 80 Prozent Pensum beträgt der Unterschied sogar bis zu 17.600 Franken – rund 19,2 Prozent…
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\"Angestellte in der Bundesverwaltung verdienen deutlich mehr als vergleichbare Mitarbeitende in der Privatwirtschaft – vor allem bei Teilzeitpensen. Das zeigt…