Wie alle modernen, demokratischen Staaten, ist auch die Schweiz nach dem Prinzip der Gewaltenteilung organisiert. Damit soll eine zu starke Machtkonzentration verhindert werden. Die Legislative ist eine der drei Staatsgewalten neben der Exekutive und der Judikative. Sie wird auch die gesetzgebende Gewalt genannt. Ihre Hauptaufgabe besteht darin Gesetze auszuarbeiten und zu verabschieden. Desweiteren kontrollieren sich die drei Gewalten wechselseitig.

Die Mitglieder der Legislative werden in der Regel alle vier Jahre vom Volk gewählt. Mithilfe von direktdemokratischen Instrumenten wie der Initiative oder dem Referendum kann das Volk auch selbst Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen.

Auf Bundesebene bildet die vereinigte Bundesversammlung die Legislative. Diese setzt sich zusammen aus zwei Räten: National- und Ständerat. Im Nationalrat werden die Sitze entsprechend der Bevölkerungsstärke der Kantone vergeben. Im Ständerat hingegen haben alle Kantone genau zwei Sitze. Die Halbkantone je einen.

Auch auf Kantonsebene bildet in den allermeisten Fällen ein Parlament die Legislative. Die genaue Bezeichnung dafür variiert von Kanton zu Kanton. Lediglich in den Kantonen Appenzell Innerrhoden und Glarus werden die Aufgaben der Legislative noch vom Volk selbst an der Landsgemeinde wahrgenommen.

Auf Gemeindeebene hingegen ist es durchaus üblich, dass Gesetze von der Gemeindeversammlung beschlossen werden. In grösseren Gemeinden und Städten jedoch, werden legislative Aufgaben vermehrt auf ein Parlament übertragen, da der administrative Aufwand sonst zu gross wäre.

Neuste Artikel

  1. Gesellschaft
Ist NR Andreas Glarner ein «Gaga-Rechtsextremist»? Sollten sich mutmasslich ehrverletzende Schimpfwörter, wie sie Hansi Voigt gebrauchte, als rechtmässig in Kauf zu nehmende Kollateralschäden für gewählte Politiker:innen durchsetzen, würden hierzulande einige Dämme brechen. Die Entschädigung, welche Nationalrät:innen beanspruchen dürfen, wäre dann in der Tat endgültig eine «Schafseckelzulage», wie sich der verstorbene frühere Bildungsdirektor Alfred Gilgen jeweils auszudrücken pflegte.
  1. Gesellschaft
Die Meinungsfreiheit ist in Deutschland gefährdet. Meinungsfreiheit, die keine falschen Tatsachenbehauptungen zulässt, ist eben keine. Nur eine Gesellschaft, in der es sogar erlaubt ist, zu lügen, ist wirklich frei. Die Lüge mag moralisch verwerflich sein. Ein Rechtsvergehen darf sie in einer freien Gesellschaft niemals sein. Dass die neue Koalition in Deutschland offensichtlich an eine Medienaufsicht zur Wahrheitskontrolle denkt, macht die Sache noch schlimmer. Vor allem aber gestehen die rot-schwarzen Koalitionäre mit der Planung einer staatsfernen Medienaufsicht selbst ein, dass sie Meinungen unterhalb der Schwelle des Strafrechts sanktionieren wollen. Doch in einem Rechtsstaat ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. Wer an diesem Grundsatz rüttelt, öffnet das Tor zu einer autoritären Gesellschaft.

Bleiben Sie informiert

Neuste Diskussionen

Willkommen bei Vimentis
Werden auch Sie Mitglied der grössten Schweizer Politik Community mit mehr als 200'000 Mitgliedern
Tretten Sie Vimentis bei

Mit der Registierung stimmst du unseren Blogrichtlinien zu