Das Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die Volksvertretung in der Willensbildung des Staates. Das Schweizer Parlament, die Bundesversammlung, wird durch die zwei Kammern Nationalrat und Ständerat gebildet. Das Parlament ist somit als Zweikammersystem organisiert.
Vergleicht man das Schweizer Parlament mit den ausländischen, so fallen insbesondere zwei Dinge auf:
1. Das Parlament in der Schweiz ist ein Milizparlament, d.h. die Nationalräte und Ständeräte üben ihr Amt nicht hauptberuflich (wie im Berufsparlament) aus, sondern nebenamtlich.
2. Beide Parlamentskammern haben dieselben Kompetenzen. Zu diesen gehören: Rechtssetzung, Wahl der Mitglieder des Bundesrates, Aufsicht über die Verwaltungsbehörden, Wahl der Bundesrichter und Entscheid über die Gültigkeit von Volksinitiativen. Um ein Gesetz zu verabschieden, müssen ihr beide Kammern mit der absoluten Mehrheit zustimmen.
Normalerweise üben der Nationalrat und der Ständerat ihre Aufgaben getrennt in ihren Kammern aus. Es gibt jedoch drei Aufgaben, worüber beide Kammern als Vereinigte Bundesversammlung unter dem Vorsitz des Nationalratspräsidenten verhandeln. Die beiden Räte tagen zusammen, um erstens Wahlen vorzunehmen, zweitens Zuständigkeitskonflikte zwischen den obersten Bundesbehörden zu entscheiden und drittens Begnadigungen auszusprechen. Wenn der Bundesrat eine Erklärung abgibt oder ein besonderer Anlass vorliegt, dann tagt ebenfalls die Vereinigte Bundesversammlung.
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