Als Kumulieren bezeichnet man das doppelte Hinschreiben einer Person auf einer Liste. Person und Partei erhalten dadurch zwei Stimmen. Kumulieren kann bei den Nationalratswahlen eingesetzt werden. Bei Ständeratswahlen ist Kumulieren ungültig, da darf eine Person nur einmal auf den zwei vorgedruckten Linien stehen.

Auf einem Wahlzettel darf eine Person maximal zweimal genannt werden. Beim Kumulieren muss die Person beide Male mit vollem Namen hingeschrieben werden. Gänsefüsschen (“) und “dito” sind ungültig.

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Volksinitiative gegen dynamische EU-Rechtsübernahme: NEIN zur geplanten EU-Unterwerfung! der Schweiz ihre Gesetze und Regulierungen diktiert und kontrolliert. bei Streitigkeiten der EU-Gerichtshof einseitig und abschliessend entscheidet. der Schweiz bei Nichtbefolgung willkürlich Strafen auferlegt. die Schweiz der EU dauernd und regelmässig Milliardenzahlungen abliefert. Das hiesse für die Schweiz: GEHORCHEN, BEZAHLEN UND SCHWEIGEN.

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