Kommanditgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft ist eine vertragliche Verbindung von mind. 2 Personen, die ein kaufmännisch geführtes Gewerbe betreiben, wobei aber mindestens eine [[natürliche Person]] unbeschränkt mit ihrem persönlichen Vermögen haften muss (Komplementär).
Die anderen haften als sogenannte Kommanditäre nur bis zu ihrer einbezahlten Beitragssumme, wobei mindestens ein Kommanditär notwendig ist. Die Kommanditgesellschaft ist eine Form der [[Personengesellschaft|Personengesellschaften]] und besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Kommanditgesellschaft kann aus natürlichen und [[juristische Person|juristischen Personen]] bestehen. Der Komplementär ist aber zwingend eine [[natürliche Person]]. Haftet hingegen eine [[juristische Person]] unbeschränkt, handelt es sich um eine [[einfache Gesellschaft]].
Zur Gründung braucht es einen Gesellschaftsvertrag. Ein Handelsregistereintrag ist obligatorisch.

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Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

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