Mit einer parlamentarischen Initiative kann ein Parlamentarier der [[schweizerische Bundesversammlung|schweizerischen Bundesversammlung]] einen Entwurf für ein Bundesgesetz oder die Grundzüge eines solchen Erlasses einreichen oder anregen.
Eine parlamentarische Initiative kann von jedem Ratsmitglied ([[Nationalrat]] und [[Ständerat]]), jeder [[Fraktion]] und jeder parlamentarischen [[Kommission]] vorgelegt werden. Wenn zum gleichen Gegenstand jedoch bereits eine Vorlage unterbreitet worden ist, ist das Einreichen einer parlamentarischen Initiative nicht mehr möglich.
Zweck der parlamentarischen Initiative ist es, den Einfluss des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren einzuschränken. Denn normalerweise hat der Bundesrat bei der Ausarbeitung der Gesetzes- und Beschlussvorlagen im Gesetzgebungsverfahren einen grossen Einfluss. Durch eine parlamentarische Initiative wird erreicht, dass der Bundesrat sich erst im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zum Gesetzes- oder Beschlussentwurf äussern kann.
Auf Bundesebene ist das Instrument im Parlamentsgesetz geregelt (ParlG Art. 107-114).
Weitere Handlungsinstrumente der Parlamentarier sind die [[Motion]], das [[Postulat]], die [[Interpellation]] und die [[Einfache Anfrage]].
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Ein bisschen schief, dieser Vergleich; auch ein bisschen primitiv!