Unter einem Referendum versteht man die Volksabstimmung über einen bereits gefassten Beschluss des [[Parlament|Parlaments]]. Jene Bürger und Bürgerinnen, welche mit einer vom Parlament beschlossenen Gesetzesänderung nicht einverstanden sind und deren Inkrafttreten verhindern möchten können das Referendum ergreifen. Je nach Art des Referendums müssen Voraussetzungen (z.B. Anzahl Unterschriften) erfüllt werden, damit es überhaupt zu einer Volksabstimmung kommt, diese kann aber auch automatisch erfolgen. Wird das Referendum angenommen, dann wird der zuvor vom Parlament gefasste Beschluss aufgehoben.
In der Schweiz unterscheidet man auf Bundesebene zwischen dem [[obligatorisches Referendum|obligatorischen Referendum]] und dem [[fakultatives Referendum|fakultativen Referendum]].
Jesus vor Pilatus, seine Verurteilung durch ihn (freigelassen wurde von der grölenden Herde der Revolutionär und Mörder Barnabas), die folgende…
Ein bisschen schief, dieser Vergleich; auch ein bisschen primitiv!
Nun darf endlich Aarau in Küttigen einmarschieren, Herr S., auch das ist nur vernünftig.