Das Schengen Abkommen der EU, dem die Schweiz mit den Bilateralen 2 beigetreten ist, regelt den Grenzübertritt von Personen zwischen Staaten, die dem Abkommen beigetreten sind.
Das Abkommen untersagt, dass Personen beim Übertritt von einem Schengenland in ein anderes systematisch kontrolliert werden. Damit soll der Personenverkehr innerhalb der EU vereinfacht werden.
In der Schweiz kommt als Ersatz zu den systematischen Kontrollen an den Grenzen die [[Schleierfahndung]] zum Einsatz.
Das Abkommen beinhaltet weiter den Aufbau des [[Schengener Informationssytem]] SIS. Dies ist eine schengenweite Fahndungsdatenbank für Personen und Sachgegstände. Damit soll die Sicherheit im Schengenraum verbessert und die grenzübergreifende Verfolgung von Straftaten verbessert werden.
In Zürich soll künftig ein Mindestlohn von knapp 24 CHF gelten: Das Zürcher Stadtparlament hat sich für die Einführung eines…
Das Zuger Kantonsgericht wird sich mit einer juristischen Premiere befassen müssen: Am Dienstag haben drei Bewohner und eine Bewohnerin der…
Ein Mindestlohn von 23,90 CHF pro Stunde hat in der Stadt Zürich hat gute Chancen, Das Initiativkomitee besteht aus Hilfswerken,…