Das Schengen Abkommen der EU, dem die Schweiz mit den Bilateralen 2 beigetreten ist, regelt den Grenzübertritt von Personen zwischen Staaten, die dem Abkommen beigetreten sind.
Das Abkommen untersagt, dass Personen beim Übertritt von einem Schengenland in ein anderes systematisch kontrolliert werden. Damit soll der Personenverkehr innerhalb der EU vereinfacht werden.
In der Schweiz kommt als Ersatz zu den systematischen Kontrollen an den Grenzen die [[Schleierfahndung]] zum Einsatz.
Das Abkommen beinhaltet weiter den Aufbau des [[Schengener Informationssytem]] SIS. Dies ist eine schengenweite Fahndungsdatenbank für Personen und Sachgegstände. Damit soll die Sicherheit im Schengenraum verbessert und die grenzübergreifende Verfolgung von Straftaten verbessert werden.
Jesus vor Pilatus, seine Verurteilung durch ihn (freigelassen wurde von der grölenden Herde der Revolutionär und Mörder Barnabas), die folgende…
Ein bisschen schief, dieser Vergleich; auch ein bisschen primitiv!
Nun darf endlich Aarau in Küttigen einmarschieren, Herr S., auch das ist nur vernünftig.