Subsidiaritätsprinzip

Das Subsidiaritätsprinzip ist ein Begriff, der unter anderem in der Staatstheorie zu finden ist und in diesem Sinn hier erläutert wird. Er beschreibt das Verhältnis verschiedener staatlicher und gesellschaftlicher Ebenen zueinander und wie sie Aufgaben untereinander aufteilen. Dabei stehen Selbstbestimmung und Selbstverantwortung im Vordergrund.

Beim Subsidiaritätsprinzip gilt, dass alles, was eine politische Ebene leisten kann, nicht von der ihr übergeordneten Ebene oder Instanz übernommen werden soll. Als unterste politische Ebene werden oft die Gemeinden genannt. Wenn diese mit einer Aufgabe überfordert sind, hat die nächst grössere Ebene die Pflicht, sie zu unterstützen. Dies sind in dieser Betrachtung die Kantone. Kantone sind staatliche Zusammenschlüsse mehrerer Gemeinden. Konkret bedeutet das, dass die Gemeinden so viel Verantwortung übernehmen, wie es ihnen möglich ist. Sind jedoch Leistungen gefordert, die mehrheitlich über die Grenzen der Gemeinde hinausgehen oder die Möglichkeiten und Kapazitäten der Gemeinden übersteigen, übernimmt der Kanton die Aufgabe. Der Kanton zieht die Kompetenz und Pflicht an sich und befreit die Gemeinden von dieser Aufgabe, indem er es selber regelt. Bei 26 Kantonen in der Schweiz können dadurch 26 verschiedene Regelungen zu einer bestimmten Sache entstehen. Dies führt teilweise zu hohen Kosten oder ineffizientem Handeln. Falls eine einheitliche Lösung erforderlich ist, übernimmt der Bund und entlastet die Kantone. Also nochmals eine höhere Ebene, die noch grössere Aufgaben wahrnimmt. Dieser Ablauf beschreibt den Idealzustand in einem föderalen System wie der Schweiz (Siehe Text: Das politische System der Schweiz). In der Realität sind sich Bund und Kantone oder auch Kantone und Gemeinden teilweise uneinig, wer welche Aufgabe übernehmen soll. Denn es soll in jedem Fall gewährleistet sein, dass die kleinere Einheit das, wozu sie fähig ist, auch selbst bestimmen und leisten darf.

Ein anderes politisches Beispiel ist die Europäische Union. Sie als internationale Organisation hat die Aufgabe, ihre Mitgliedstaaten zu unterstützen, muss ihnen aber diejenigen Aufgaben überlassen, die sie selber übernehmen können.

Beispiel:

Die nationale Sicherheit kann als Beispiel für die Kompetenzordnung herangezogen werden. In kleineren Gemeinden gibt es in der Regel keine Gemeindepolizei. Der Kanton übernimmt die Aufgabe der Sicherheit im gesamten Kanton. Nur in grösseren Städten gibt es die Stadtpolizei, die von der Stadt beauftragt und organisiert wird. Den Hauptanteil leistet aber die Kantonspolizei. Für sie hat der Kanton die Verantwortung und bewältigt damit die Aufgabe, kantonal für Sicherheit zu sorgen. Wenn dies jede Gemeinde einzeln machen müsste, wäre der Aufwand zu gross. Es gibt jedoch auch die Bundespolizei, die vom Bund eingesetzt wird, um nationale Sicherheitsaufgaben zu übernehmen. Das Subsidiaritätsprinzip sorgt also dafür, dass die Aufgabe, für Sicherheit zu sorgen, einer unteren Ebene überlassen wird, solange das Sinn macht und möglich ist. Im anderen Fall muss die höhere Ebene eingreifen und unterstützen.

Betrachtet man das Subsidiaritätsprinzip aus gesellschaftlicher Sicht, steht das Individuum im Vordergrund. Individuen werden von kleinen sozialen Gemeinschaften (z.B. der Familie) gestützt und erst wenn dort die Aufgaben zu gross werden, schreitet die Gesellschaft ein und unterstützt bzw. übernimmt die Aufgabe.

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