Vereinte Nationen

Die Vereinten Nationen sind ein zwischenstaatlicher Zusammenschluss von 193 Staaten (allen völkerrechtlich anerkannten Staaten ausser dem Vatikan). Im deutschsprachigen Bereich ist die Abkürzung UNO (=United Nations Organization) weit verbreitet.

Der UNO liegen die folgenden Bereiche nahe:

  • die Sicherung des Weltfriedens
  • die Einhaltung des Völkerrechts
  • der Schutz der Menschenrechte
  • die Förderung der internationalen Zusammenarbeit

Die Geschichte der UNO geht bis auf den 1. Weltkrieg zurück. Aus dem Völkerbund abgeleitet, wurde die internationale Organisation 1945 gegründet, initiiert vom damaligen US-Präsident Franklin D. Roosevelt und dem britischen Premierminister Winston Churchill. Dazu wurde die UN-Charta als die Verfassung der Vereinten Nationen erstellt.

Die Vereinten Nationen bestehen aus sechs Hauptorganen, die im internationalen Entscheidungsprozess eine entscheidende Rolle spielen:

  • Die Generalversammlung setzt sich aus Vertretern aller Mitgliedsländer zusammen, wobei jedes Land über eine Stimme verfügt.
  • Das Sekretariat wird vom höchsten Verwaltungsbeamten, dem Generalsekretär, geführt. Seit dem 1.1.2007 ist dies Ban Ki-moon aus Südkorea.
  • Der Sicherheitsrat setzt sich einerseits aus den fünf ständigen Mitgliedern China, Russland, Frankreich, Vereinigtes Königreich und den USA zusammen, die alle ein Vetorecht besitzen. Die 10 nicht ständigen Mitgliedern werden alle zwei Jahre neu gewählt.
  • Dem Wirtschafts- und Sozialrat sind die vielen Spezialorganisationen unterstellt, wie beispielsweise der IMF und die Weltbank.
  • Der Treuhandrat hat in der Zwischenzeit seine Aufgaben aufgehoben.
  • Der Internationale Gerichtshof gilt als universeller völkerrechtlicher Gerichtshof.

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Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

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