1. Finanzen & Steuern

Kanton Zürich braucht das bürgerliche Steuerpaket!

Mit Überzeugung unterstütze ich das regierungsrätliche Steu­er­pa­ket, das am 15. Mai 2011 zur

Abstimmung kommt.

Im Jahr 2010 hat sich die position Zürichs im Kantonsvergleich gegenüber 2006 um 6 Positionen verschlechtert. Während unser Kanton bei den mittlerern und hohen Einkommen (50000-250000)

eine moderate  Besteuerung aufweist, ist insbesondere die Besteuerung sehr hoher Einkommen unverhältnismässig. Bei Einkommen ab 1 Mio. Fr. ist der Kanton Zürich neu auf Platz 19 abgerutscht und damit nicht mehr konkurrenzfähig. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Vermögenssteuer. Auch bei der Unternehmensbesteueru​ng liegt Zürich im hinteren Mittelfeld der Kantone. Die Nachteile bei hohen Einkommen und Vermögen sind gegenüber unseren Nachbarkantonen besonders ausgeprägt.

Je mehr und je länger unser Kanton zurückfällt, um so schwieriger wird es, eine solche Situation wieder zu beheben, weil die damit verbundenen Kosten immer grösser werden.

Der Kanton Zürich muss im interkantonalen Steuerwttbewerb attraktiv sein. Die Position Zürichs hat sich in der Zwischenzeit derart verschlechtert, dass die Situation in Bezug auf das Steuersubstrat bedrohlich wird. Wir sind deshalb gut beraten, wenn wir dem regierungsrätlichen Steuerpaket zum Durchbruch verhelfen. Nur so kann eine drohende Abwanderung oder ausbleibender Zuzug von guten und sehr guten Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern verhindert werden.

Deshalb soll​ten wir das Steuersubstrat und damit auch die Konkurrenzfähigkeit des Kantons Zürichs sichern, indem wir das regierungsrätliche Steuerpaket mit Nachdruck unterstützen!

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
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Comments to: Kanton Zürich braucht das bürgerliche Steuerpaket!
  • März 2, 2011

    Herr Sauter, offenbar kennen Sie sich in Steuern ja aus. Aber was Sie schreiben sind gängige Floskeln, und wenig hilfreich.

    Ich als Stimmberechtigter würde gerne mit Nachdruck das Steuerpaket unterstützen. Wenn es sich denn in eine logische Politik einfügen lassen würde. Aber das Ganze läuft einmal mehr auf eine Entlastung derjenigen hinaus, die schon entlastet sind. Ich erinnere Sie an die absolut unlogische Beseitigung der wirtschaftlichen Doppelbelastung von Aktionär und Aktiengesellschaft,le​tztlich auch eine schamlose Schädigung der Sozialwerke! Ich mache Sie darauf aufmerksam auf die Diskussionen über den Bausparabzug, letztlich eine Enlastung jener, welche es sich neben der 3. Säule a auch noch leisten können. Ich mache Sie aufmerksam auf die aktuellen Diskussionen über die Gründstückgewinnsteue​r, welche die Grundeigentümer, nach dem Willen der SVP nun auch noch praktisch steuerfrei machen sollen. Weitere Beispiele gäbe es.

    Das Volk ist für Platitüden nicht mehr zugänglich. Anders wie die meisten Politiker, welche ich hier lese, interessiert es sich nicht an Belanglosigkeiten wie die Abschaffung von Waffen, der Armee, auch nicht interessiert an dicken Bäuchen, welche sich in Brüssel oder andereswo anfressen lassen. Sie haben andere Bedürfnisse, welche heute von der Politik nicht mehr wahrgenommen werden.
    – Unlängst erschien in der Tagespresse eine Liste jener Entscheide des Bundesgerichtes über verfassungswidrige Gesetzgebung. Sie betraf auch die Steuern. Das Volk spührt es, und ist nun halt für Ihre Worthülsen immer weniger zugänglich.

    – Wissen Sie eigentlich, dass die Beseitigung der wirtschaftlichen Doppelbelastung von Aktiengesellschaften und Aktionären vor allem die Sozialwerke geschädigt hat? Dann fordern sie halt Pensionsalter 67.

    – Und schädigen weiter die Sozialwerke, weil ja keine Beschäftigungspflicht​ besteht. Im Gegenteil, wer ältere, altgediente Arbeitnehmer entlässt, wird als Arbeitgeber entschädigt, indem ihm die Beiträge des Arbeitgebers nachträglich noch entzogen werden (so steht es in Art. 339d OR).

    – Wer sich als Steuerfachmann exihibitioniert, den darf man fragen, warum es er es zulässt, dass seit 1985 bei der Direkten Bundessteuer keine verfassungsmässigen Zustände hergestellt wurden, in dem Ehepaare und Konkubinatspaare steuerrechtlich gleichgestellt werden sollten. Zürcherinnen und Zücher sind davon mit Mehrbelastungen von bis zu 100% betroffen, und kein Schwein interessiert das. Alle laufen dem eigenen Profit nach, und staunen dann, wenn das Volk der Logik des Missbrauchs der Eigeninteressen nicht mehr folgt.

    – Warum sind eigentlich AHV-Renten für Konkubinatspaare höher wie für Ehepaare? Solche Fragen interessieren das Volk!
    – Ich habe mal gehört, wer nicht Mitglied des Hauseigentümerverande​s ist, der hat keine Karriere vor sich. Darum kann es sich der Hauseigentümerverband​ mit Ihrer Hilfe ja auch weiter leisten, sich von der Grundstückgewinnsteue​r immer mehr zu befreien. Diese Diskussion ist ja im Gange.

    Irgendwie, Herr Sauter, suche ich jene Partei, welche nicht mehr nur sich selbt und jene vertritt, welche schon haben. Sondern das Volk. Diese Partei muss wohl neu gegründet werden. Auch die Schweiz bedarf einer Jasmin-Revolution, der anderen Art.

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  • März 2, 2011

    Bevor ich irgendeiner Steuersenkung zustimme will ich die Liste der Einsparungen. Dann könnte ich abwägen und entscheiden.

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  • März 6, 2011

    Ich warte noch immer auf die Beantworung meiner Fragen, Herr Suter.

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