abstimmungsvorlage

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Die Invalidenversicherung (IV) hat das Ziel dauerhafte Invalidität zu vermeiden und wo dies nicht mehr möglich ist, den Existenzbedarf der betroffenen Personen zu sichern. Da die Anzahl der Leistungsbezüger kontinuierlich zugenommen hat, macht die IV seit Jahren Verluste in Milliardenhöhe. Die 5. Revision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung will daher durch Früherkennung das Ausscheiden von Personen aus dem Erwerbsleben verhindern und gewisse Leistungen kürzen.
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