Im Abstimmungskampf gegen die Durchsetzungs-Initiative wird oftmals argumentiert, dass eine zwingende Ausschaffung – landläufig auch „automatische Ausschaffung“ genannt – verfassungswidrig sei und dem Richter den Ermessensspielraum entziehe. Wegen diesem „Automatismus“ solle man die Initiative ablehnen. Diese Argumentation ist falsch. Das sagt in einem vergleichbaren Fall auch das Bundesgericht.
Bundesgerichtsurteil vom 20. November 2014
Massgeblich in diesem Zusammenhang ist das Urteil des Bundesgerichts vom 20. November 2014 (1C_397/2014). Darin hat das höchste Schweizer Gericht ausführlich zu den neuen Tatbeständen der Raser-Delikte Stellung genommen. Im zu beurteilenden Fall ging es um einen Automobilisten, welcher am 12. Januar 2013 um 20:28 Uhr mit seinem Personenwagen auf der Verzweigungsrampe der A2 in Härkingen mit netto 144 km/h unterwegs war, d.h. 64 km/h zu schnell. Das Bundesgericht hat aufgrund der am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Verschärfungen für Raser (ein Aspekt der Parlamentsvorlage „via sicura“) einen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Solothurn aufgehoben, weil das neue Recht jede einzelfallweise Risikobeurteilung unterbindet. Das neue Recht sieht u.a. folgendes vor: Wer gemäss Art. 90 Abs. 4 Bst. c des Strassenverkehrsgesetzes bei einer Signalisation von 80 km/h mehr als 60 km/h zu schnell fährt, gilt als „Raser“ und es wird zwingend davon ausgegangen, dass die Tat „vorsätzlich begangen wurde und das hohe Risiko eines schweren Verkehrsunfalls mit Schwerverletzten und Toten geschaffen hat“. Die obersten Richter betonen, dass mit der Messung der Geschwindigkeit die Prüfung abgeschlossen sei. Weitere Überlegungen wie z.B. Höhe der Gefährdung, richtungsgetrennte Fahrbahnen, Verkehrsaufkommen, vorhandener Pannenstreifen etc. dürfen nicht angestellt werden. Fazit: Wer die signalisierte Höchstgeschwindigkeit um einen genau definierten Faktor überschreitet, gilt automatisch als „Raser“ und wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren bestraft und verliert das „Billett“ während minimal zwei Jahren. Alles „automatisch“ und ohne Wenn und Aber.
Kein Angriff auf den Rechtsstaat
Die zwingende Ausschaffung haben Volk und Stände mit der Ausschaffungs-Initiative bereits im November 2010 angenommen und soll mit der Durchsetzungs-Initiative nun bestätigt werden. Wer bestimmte Delikte begeht, wird des Landes verwiesen, je nach Schwere für die Dauer von 5 bis 15 Jahre. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb ein ähnlicher „Automatismus“ im einen Fall stossend und im anderen Fall unproblematisch sein soll. Diese Haltung ist nicht nur inkonsequent, sondern widerspricht auch jedem Rechtsgefühl. Weshalb soll ein Landesverweis nach einer Straftat mit konkreten Opfern nicht möglich sein, ein Automatismus im Strassenverkehr ohne Opfer jedoch schon? Somit ist klar: Ein Ja zur Durchsetzungs-Initiative ist kein Angriff auf den Rechtsstaat.
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Kommentare anzeigen Hide commentsSie widersprechen sich selbst, Herr Bühler.
“Weitere Überlegungen wie z.B. Höhe der Gefährdung, richtungsgetrennte Fahrbahnen, Verkehrsaufkommen, vorhandener Pannenstreifen etc. dürfen nicht angestellt werden.”
Nicht bei der Entscheidung ob jemand Raser ist oder nicht … aber beim Strafmass. So kann ein Richter einen Raser zu einem Jahr Haft verurteilen, aber auch zu 4 Jahren, und auch entscheiden ob er den Täter tatsächlich ins Gefängnis steckt. Denn Gefängnisstrafen bis zu 2 Jahren können bedingt ausgesprochen werden. Das wissen Sie sicher alles als Rechtsanwalt.
Die Verurteilung eines Rasers als Raser schränkt noch nicht dessen Grundrechte ein. Eine Gefängnisstrafe aber schon (Recht auf Freiheit), wie auch die Verunmöglichung des Familienlebens (Recht auf Ehe und Familie). Einschränkungen der Grundrechte sind durchaus erlaubt, müssen aber verhältnismässig sein (Artikel 5 “Grundsätze staatlichen Handelns” und Artikel 36 “Einschränkung von Grundrechten”, beide in der Bundesverfassung). Ich bin mir sicher als Anwalt wissen Sie das genau.
Bei einem Raser hat der Richter also die Möglichkeit zu entscheiden ob eine Verletzung der Grundrechte des Täters verhältnismässig ist oder nicht … diese Verhältnismässigkeitsprüfung darf gemäss DSI zukünftig für Ausländer bei Ausschaffungen nicht mehr erfolgen, und damit ist die Initiative verfassungswidrig und ein Angriff auf den Rechtsstaat.
Ihr Beispiel hätte nur dann getaugt wenn Raser grundsätzlich mit unbedingter Haftstrafe rechnen müssten … so eher nicht.
Von ganzen Schweizer “Zeitungswald” haben nur zwei Print Medien, nämlich die Weltwoche und die Basler Zeitung positiv über die DSI berichtet, alle anderen, die Reihen stramm geschlossen dagegen. Das ist übel, denn solche Zustände hatten wir damals in der Sowjetunion, diese ging jedoch bekanntlich zu Grunde. Nun in der Tageszeitung mit den grossen Buchstaben (inoffiziell eine Boulevard- und die SP-Zeitung der Schweiz) brachte einen sehr interessanten Beitrag. Selbst Ausländer sind für die Initiative. Warum ? Weil sie es ganz richtig sehen wie folgt; wer sich an die Gesetze hält, sich als GAST auch wie ein Gast aufführt, hat rein gar nichts zu befürchten. Und die anderen Ausländer sollen sich integrieren und sich an die Gesetze halten, ansonsten sollen sie gehen. MItte-links wollen immer noch die Kriminellen Schützen. Nur die Durchsetzungsinitiative schützt die Opfer. Darum ein beherztes JA!
Warum sollte es nicht auch Ausländer geben die auf die Propaganda der SVP reinfrallen? Das hat nicht mehr Bedeutung als das es Schweizer gibt die gegen die Initiative sind.
Um wirklich Sicherheit zu schaffen und Opfer zu schützen muss man 1. VOR der Straftat Massnahmen treffen, und 2. Massnahmen ergreifen die gegen alle Kriminellen hilft, nicht nur gegen eine Minderheit. Die Durchsetzungsinitiative wirkt überhaupt nicht abschreckend bei Kriminaltouristen (immerhin 2/3 der ausländischen Gefängnisinsassen in der Schweiz), bei Schweizer Kriminellen auch nicht, und bei den Ausländern mit Aufenthaltsbewilligung auch nur bei denen die bei einer Ausschaffung was zu verlieren haben.
Und für die vermutlich sehr geringen Auswirkungen wichtige Rechtsgrundsätze über Bord werfen? Verfassungsgrundsätze verletzen? Sicher nicht. Zum Glück haben das offensichtlich die meisten Stimmbürger verstanden.
@ Sie begreifen es offenbar nicht, dass es chronische Gewohnheitsverbrecher gibt, die nicht therapierbar sind, resistent dagegen, ausser sie bekommen eine adäquate Strafe, und keine Kuscheljustiz. Man vergisst komplett die Opfer, deren psychischen Probleme z.B. bei einem Hauseinbruch. Es ist mir ein Paar bekannt, die mussten deswegen ihr Haus verkaufen, weil die Ehefrau sich nicht mehr geborgen, nicht mehr sicher fühlte und in der Nacht nicht mehr schlafen konnte. Die Sozialindustrie hilft nur eigennützig den Tätern, was ich als wenig menschlich bezeichnen würde, weil dies ungefragt die Steuerzahler bezahlen müssen.
Sie begreifen offenbar nicht das genau bei den Tätern die Sie als “chronische Gewohnheitsverbrecher” bezeichnen ein Richter bei der Beurteilung das öffentliche Interesse an einer Ausweisung wohl entsprechend hoch gewichten wird. Selbst der EGMR bestätigt Ausweisungsurteile gegen Wiederholungstäter. Wieso verstehen Sie bis heute nicht das die Entscheidung gegen die DSI KEINE Entscheidung gegen Ausschaffungen war? Das niemand der halbwegs bei Sinnen ist sich gegen die Ausweisung eines “chronischen Gewohnheitsverbrechers” stellen würde? Warum ist Ihre Denkweise so schwarz/weiss?
Glauben Sie das Ihnen bekannte Paar würde sich in ihrem Haus sicherer fühlen wenn man den einen Täter der bei Ihnen eingebrochen ist ausschaffen würde? Wenn es überhaupt jemand gewesen wäre den man hätte ausschaffen können (also kein Kriminaltourist)?
Es mag durchaus in Zukunft passieren das mal ein Verbrecher nicht ausgeschafft wird, und der daraufhin eine weitere Straftat begeht. Aber so ist das Rechtssystem der Schweiz wie das jeden anderen Rechtsstaats auch: im Zweifel für den Angeklagten. Würde man dazu übergehen sicherheitshalber Menschen zu hart oder zu unrecht zu bestrafen nur damit einem kein echter Täter durch die Lappen geht wären wir wieder bei Rechtssystemen des Mittelalters. Wollen Sie das?
Unser Rechtssystem ist auch nicht auf Rache ausgelegt. Im Iran, nach der Scharia, mag es die Regelung geben wie sie kürzlich durch die Presse ging, das einer jungen Frau die durch ein Säureattentat blind wurde das Recht zugestanden wurde den Täter selbst durch Säure zu blenden … unser Rechtssystem funktioniert so nicht.
Ich glaube kaum das mein Text bei Ihnen zu Einsicht führt. Deshalb möchte ich Sie an eine Aussage erinnern die Sie vor wenigen Wochen gemacht haben: das Volk hat “immer Recht” … vielleicht hilft diese von Ihnen selbst getätigte Aussage dabei das Sie aufhören an der Entscheidung vom Sonntag herumzunörgeln.
Aha – darum wird so entschieden?
http://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/neues-urteil-fuer-schuetze-vom-niederdorf-neonazi-sebastien-n-wird-doch-nicht-verwahrt-id4764283.html
Sie kennen den Unterschied zwischen Verwahrung und Ausschaffung? Scheinbar nicht.
Haben Sie meinen Tipp an anderer Stelle, das Gesetz betreffend Verwahrungen mal zu lesen, befolgt? Dem Gesetz kann man gut entnehmen wann Verwahrungen erfolgen müssen und wann nicht.
Neonazis sind in der Regel Einheimische und können von daher nicht ausgeschafft werden. Bei der Gelegenheit sieht man schön, wie es auch kriminelle SCHWEIZER gibt, das geht gerne vergessen bei dem ganzen Gerede über “Ausländerkriminalität”.
Herr Wagner und Pfister
Können oder wollen Sie nicht verstehen, was die Aussage ist? Möchten Sie erneut einfach etwas in einen Text interpretieren, der klar und deutlich steht?
Dieses Bsp steht nicht für Ausschaffung, Asyl, Fremde oder sonst was, sondern für die sog. Entscheidungslogik welche heutige Gerichte an den Tag legen.
Sie Herr Pfister und Wagner unterstellen Anderen hier regelmässig Rassismus oder Fremdenfeindlichkeit. Aber bemerken nicht in der Grundlage, dass Sie es sind, die dauernd JEDEN Text auf diese Differenziertheit beziehen.
Mit Ihrer Differenzierung, dass es sich hier nicht um ein Urteil betreffend Ausschaffung gehe, zeigt aber klar und deutlich, dass Sie davon ausgehen, dass Richter unterschiedliche Urteile fällen müssen oder sollten bei Schweizern oder Nichtschweizern.
Ich definiere es auch für Sie erneut: Ein Richter erstellt ein Urteil, dabei ist es mir egal ob es ein Schweizer oder Ausländer ist. Dieses Urteil ist dann als Grundlage für weitere Vorgehensweise aufgrund ges. Grundlagen.
Auch hier in Priore:
1. Ein Urteil entsteht
2. Folgemassnahmen sind auszuführen.
Aufgrund Ihrer Aussage müsste aber Priore 1 bereits schon unterschiedlich sein.
Von Ihrem vorgängigen Text, Herr Schweizer, verstehe ich kein einziges Wort. Verwahrungen und Ausschaffungen sind in vielerlei Hinsicht komplett unterschiedlich, und deshalb ist Ihr Vergleich sinnlos.
Herr Wagner
Wenn Sie den Text ja nicht verstehen, sollten Sie diesen aber auch nicht als unkorrekt bezeichnen oder sogar mir unterstellen, dass ich etwas nicht verstehe.
Herr Schweizer,
Kommunikation ist das, was beim Gegenüber ankommt. Wenn der Sinn Ihres Textes nicht ankommt, weder bei Herrn Wagner noch bei mir, sollten Sie ihn neu formulieren.
Herr Pfister
Danke für Ihre Belehrung – Ich gehe aber nicht davon aus, dass Sie und Herr Wagner die einzigen Leser sind, dies aber scheinbar so nicht verstanden haben, wie es geschrieben steht.
Und da müssen Sie mir bitte meine “Überheblichkeit” die aus Ihrer Sicht entstehen könnte, verzeihen… aber Allen etwas “Recht” zu tun kann man nicht. Somit ist es wie bei Abstimmungen…. es gilt die Mehrheit.
Wie gesagt: Verwahrung und Ausschaffung sind zwei gänzlich unterschiedliche Dinge. Und wenn Sie auf einer Diskussionsplattform die Diskussion verweigern, sind Sie am falschen Ort.
Herr Pfister
hören Sie einfach mal auf mit Ihren plumpen Falschbehauptungen. Niemand hat sich der Diskussion “verweigert”. Aber es ist mir schlichtweg zu “blöd” Ihre Falschdarstellungen auf Ihren Diskussionsniveau weiterhin zu erklären. Lesen Sie was steht und bevor Sie einfach wieder unwahre Behauptungen erstellen, bitte Denken. Danke
Wenn Sie Ihre teilweise mehrdeutigen, teilweise komplett unverständlichen Statements auf Nachfrage nicht ausdeutschen, ist das Diskussionsverweigerung.
Herr Schweizer, auch wenn ich eines Ihrer Postings nicht verstehe, heisst das nicht das ich mich nicht zu Ihrem Vergleich äussern kann.
Das Urteil zum Schützen vom Niederdorf ist als Beispiel für Kuscheljustiz völlig untauglich, da der Streitpunkt dort nicht die Haftstrafe ist (wurde sogar im Rekurs noch erhöht), sondern ob die Bedingungen erfüllt sind für eine lebenslange Verwahrung.
Herr Pfister
Sie haben halt immer noch nicht gelesen, was steht, daher behaupten Sie weiterhin es sei mehrdeutig geschrieben.
Herr Wagner
Mag sein, dass für Sie dies kein Bsp. ist. Frage mich dann aber, was für Sie ein Bsp sein könnte das unter die Rubrik Bsp. gehört, um zu zeigen dass unsere Urteilsgebung völlig aus dem Ruder geraten ist.
Oder glauben Sie aller Ernstes, dass ich Urteile noch ernst nehmen kann, wenn Bankräuber z.B. 5-10 Jahre Haft erhält und ein Mensch, der einen anderen umgebracht hat, dank angeblicher Sinnesschwäche (oder unzurechnungsfähigkeit wegen Suff) oder sonst was auch im Bereich von 5 Jahre eingegliedert wird?
@ Herr Dany Schweizer,
Sie schreiben;
“Oder glauben Sie aller Ernstes, dass ich Urteile noch ernst nehmen kann, wenn Bankräuber z.B. 5-10 Jahre Haft erhält und ein Mensch, der einen anderen umgebracht hat, dank angeblicher Sinnesschwäche (oder unzurechnungsfähigkeit wegen Suff) oder sonst was auch im Bereich von 5 Jahre eingegliedert wird ?”
Kurz, treffend, somit sehr gut formuliert. Merci
Daraus lässt sich dann eben auch schlussfolgern, dass die Materie (Geld, Besitz im Allgemeinen) einen so hohen Stellenwert hat in unserer Gesellschaft, dass dies primär eben vor der Achtung eines Menschen Leben kommt, leider,
denn es müsste doch genau umgekehrt sein.
Herr Schweizer, um Ihnen ein Beispiel dafür nennen zu können, das “unsere Urteilsgebung völlig aus dem Ruder” gelaufen ist, müsste ich erst einmal Ihrer Meinung sein.
Wenn es Sie stört das verminderte Schuldfähigkeit zu milden Urteilen führt sollten Sie nicht die Gerichte kritisieren, sondern den Gesetzgeber, der Bedingungen für Schuldunfähigkeit bzw. verminderte Schuldfähigkeit in Artikel 19 des Schweizerischen Strafgesetzbuches festgelegt hat. Ein Richter MUSS geltendes Recht anwenden.
Bei einer Strafzumessung wird immer auch die Schwere der Schuld gewertet. Es gibt zum Beispiel allein 6 Straftatbestände die mit der Tötung einer Person zu tun haben. Würde durch eine Unachtsamkeit oder Konzentrationsschwäche Ihrerseits zum Beispiel im Strassenverkehr ein Mensch zu Tode kommen, würden Sie es für fair halten vor Gericht gleich behandelt zu werden wie ein Mörder? Mord setzt bei Beweggrund, Zweck der Tat oder Art der Ausführung besondere Verwerflichkeit voraus (mindestens 10 Jahre Haft),
Kennen Sie jemanden der zum Beispiel mal an einer manisch-depressiven Psychose gelitten hat? Ich kenne jemanden. Wenn Sie mal mit so jemandem sprechen, wenn der Ihnen von seinen Wahnvorstellungen erzählt die er während seines Anfalls hatte, dann verstehen Sie vielleicht warum man solche Menschen mit entsprechender Sorgfalt und Nachsicht verurteilt. Alles andere wäre nur billige, unangemessene Rache.
Im von Ihnen zitierten Fall wurde niemand getötet, trotzdem hat der Täter 14 Jahre Gefängnis kassiert … eben weil man ihn für voll schuldfähig hielt. Ich habe also keine Ahnung was Sie eigentlich mit dem Fall beweisen wollen.
Wenn ein voll schuldfähiger Bankräuber eine Bank überfällt und 10 Jahre kassiert, jemand mit reduzierter Schuldfähigkeit für ein Tötungsdelikt nur 5 Jahre, hat das ÜBERHAUPT NICHTS damit zu tun das Geld einen höheren Stellenwert hat als Menschenleben. Es hat nur damit zu tun das Rechtsstaatlichkeit und Fairness über allem steht.
Was übrigens Tötungen im Suff angeht: Absatz 4 von Artikel 19 sagt klar das die Artikel betreffend Schuldunfähigkeit (Absatz 1 bis 3) nicht gelten wenn “der Täter die Schuldunfähigkeit oder die Verminderung der Schuldfähigkeit vermeiden und dabei die in diesem Zustand begangene Tat voraussehen” konnte. Hier wird dann sicher jemand der weiss das er im betrunkenen Zustand zu Gewalttätigkeit neigt härter bestraft als jemand der das nicht voraussetzen konnte.
Ich bin sehr froh das in der Schweiz wie in jedem Rechtsstaat Gerichte Urteile sprechen, und nicht irgendwelche Leute in Internet-Foren über Fälle entscheiden die sie nur bruchstückhaft aus der Presse kennen. Und ich bin sicher, wenn Sie, Herr Hottinger, oder Sie Herr Schweizer, mal vor Gericht stehen sollten, sehen Sie das genau so.
Herr Wagner
1. Ja ich kenne einen solchen Menschen, und bestimmt besser als Sie, das kann ich Ihnen hier versichern.
2. Stand nirgends was von Krankheit, sondern als Bsp. Suff
3. Dürfen Sie bestimmt davon ausgehen, dass ich bestimmt nicht vor einem Gericht stehen werde, in der Absicht oder der Unzurechnungsfähigkeit einer Straftat, die einen Menschen verletzt hat.
4. Niemand hat hier behauptet, dass man Urteile im Netz fällen solle und nicht von einem Richter.
Dass es zuviele ungerechte Urteile gibt, wird man nicht von der Hand weisen können. Wenn ein Bankräuber, der niemanden verletzt hat, ausser z.B. die Ehre der Bank. Dieser dann mit z.B. 6 und mehr Jahren verurteilt wird. Ein Raser der im vollen Bewuss-Sein Menschen verletzt auch 3-6 Jahr bekommt, wäre die Urteilsdefinition schon etwas zu hinterfragen und auch legitim.
Ich finde schon das man von der Hand weisen kann das es viele ungerechte Gerichtsurteile gibt. Ein Urteil in einem Strafverfahren kann nur Bestand haben wenn weder Verteidigung noch Anklage Rekurs einlegt … es muss also ein Konsens herrschen. Unser System erschwert “ungerechte” Urteile massiv.
Ich habe hier einen Gerichtsentscheid in einer kleineren Zivilrechtssache, allein die Begründung dieses Entscheids ist 12 Seiten lang. Wie kann man sich anmassen aus Informationsbruchstücken aus der Presse die Arbeit der Gerichte zu beurteilen?
Ein Urteil zu hinterfragen ist sicher legitim, die eigene Ansicht jedoch als allein richtige zu bezeichnen und dann mit unerschütterlicher Sicherheit von “nicht von der Hand zu weisenden ungerechten Urteilen” zu sprechen, das ist Anmassung.
Herr Wagner
Aus Ihrem Text kann man erkennen, dass Sie lesen was Sie lesen möchten.
Sie beklagen sich, dass man sich etwas anmassen würde. Steht aber nirgends. Ich habe lediglich hinterfragt, ob es korrekt ist, dass es sei….
Sie massen sich also an, dass Sie etwas hinterfragen und kommentieren dürfen, auch wenn Sie den Text nicht verstehen (ihre eigenen Worte), stellen es aber nun so dar, wie Andere sich etwas anmassen würden, weil sie genau das tun was Sie auch tun. Hinterfragen und aufgrund eines Presseberichtes eine für Sie gültige Meinung zu bilden.
Und doch…. es ist möglich auch bei einem 40 Seiten langen Urteil eine Zusammenzug Dieses als Bericht zu veröffentlichen.
Hätten Sie diese Unterstellung der Anmassung Herr PFister geschrieben, hätte Ihnen dieser Beleidigung unterstellt.
Herr Schweizer, Sie haben folgendes geschrieben:
“Dass es zuviele ungerechte Urteile gibt, wird man nicht von der Hand weisen können.”
Das ist kein hinterfragen, das ist eine Behauptung. Sie dürfen sich gern darauf hinausreden das Sie ja nur hinterfragt haben, aber ich muss auf so was nicht eingehen.
Herrlich, Herr Schweizer. Das fällt Ihnen erst jetzt auf? Sie haben mit allem RECHT Herr Schweizer
Herr Wagner
“Dass es zuviele ungerechte Urteile gibt, wird man nicht von der Hand weisen können.”
Wird ist eine Behauptung?
Hätte ich geschrieben “kann man nicht von der Hand weisen” wäre es eine definition und somit vom mir dann auch zu belegen. Sie sollten Texte nicht einfach überfliegen und so lesen wie Sie das glauben zu verstehen. Aber Sie haben ja schon mehrmals erklärt, dass Sie Texte nicht verstünden…
Glauben Sie aller ernstes Herr Wagner, dass ich einen Text verfasse und nicht dazu stehen kann, oder mir nicht überlegt habe wie ich es schreibe?
Herr Schweizer, ich führe solche Diskussionen nicht mehr mit Ihnen. Sie dürfen sich gern die deutsche Sprache so zurechtwürgen das Sie sich am Ende im Recht fühlen können, aber ich verschwende keine Zeit mehr auf solche sehr typischen Argumentationen.
Falls Sie wieder zum Thema zurückkommen möchten statt um Begriffsdefinitionen zu feilschen, bin ich gern wieder dabei.
Das sehen Sie richtig Herr Wagner
Wenn Sie nicht erneut eine meiner Anfang gestellter Frage falsch interpretieren, können wir uns wieder dem Thema zuwenden.
Und meine Frage war:
Aha – darum wird so entschieden?
http://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/neues-urteil-fuer-schuetze-vom-niederdorf-neonazi-sebastien-n-wird-doch-nicht-verwahrt-id4764283.html
Dieses um auf für Sie so zu erkären ist gestellt als allgemeine Frage ob eine tatsächliche Ausschaffung jemals erfolgen kann, wenn man in der Presse solche Urteile lesen darf. Dabei spielt oder sollte es keine Rolle spielen ob es sich um eine Ausschaffung oder Verwahrung handelt. Sondern um die Urteilserstellung eines Richters.
Da Sie aber scheinbar einen Unterschied generieren fragt man sich, warum man denn die DSI nicht annehmen wollte? Angeblich unterscheide diese zwischen Ausländer und Schweizer. Sie aber unterscheiden zwischen Auszuschaffenden und zu Verwahrenden. Das obwohl es in der Urteilssprechung grundsätzlich keinen Unterschied machen dürfte.
Oder widersprechen Sie sich hier und möchten zwischen Ausschaffung und Verwahrung doch einen Unterschied? Sind nicht Sie der hier plädiert, dass man keine Unterschiede bei Menschen machen dürfe, aber erstellen hier den Vorwurf, dass ich den Unterschied zwischen Verwahrung und Ausschaffung scheinbar nicht kenne?
Naja….
Wo habe ich jemals dafür plädiert das man “keine Unterschiede zwischen Menschen machen dürfe”? Natürlich darf man Unterschiede zwischen Menschen machen, so lange man nicht geltendes Recht, Bundesverfassung und Menschenrechte dabei verletzt.
Ein wenig traurig macht mich das Ihre Behauptung ich hätte dafür plädiert das man keine Unterschiede zwischen Menschen machen dürfe mir zeigt das Sie von den ganzen Diskussionen über die letzten Monate von meiner Argumentation offensichtlich kein Wort verstanden haben.
Ich unterscheide zwischen Auszuschaffenden und zu Verwahrenden, denn das sind zwei komplett unterschiedliche Sachverhalte. Eine Ausschaffung wird nach dem neuen Ausländergesetz automatisch verfügt, ausser bestimmte Bedingungen sind erfüllt die einen Härtefall begründen. Bei Verwahrungen ist es genau umgekehrt: NIEMAND wird automatisch verwahrt, es MÜSSEN bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
Ihre Argumentation ist und bleibt wirr und widersprüchlich, Herr Schweizer.
Herr Wagner
Aber Ihre hier definierte Unterscheidung hat überhaupt nichts mit dem zu tun, welches ich angesprochen habe mit meiner Aussage oder Frage.
Es mag sein, dass es für Sie widersprüchlich oder wirr sein kann, da Sie noch immer auf der Situation “herumreiten”, dass es bei meiner Aussage einen Zusammenhang hätte, in meiner Frage.
Meine Frage definiert nicht den Unterschied von Menschen oder deren Zuordnung in ein Rechtssystem, sondern ich “kritisiere” die heute unterschiedlichen Urteile, welche nicht in Relation der Tat ist.
Ich wiederhole es gerne auch für Sie:
Heute wird ein Raser oder sonst wer, welcher keinem Menschen ein Leid zugefügt hat (auch wenn das hätte passieren können) mit nahezu höherem Masse verurteilt als ein Täter, welcher einen Menschen getötet hat. Mag sein, dass das im Affekt war oder vielleicht wegen Unzurechnungsfähigkeit im Suff.
Aber es ist für mein Gerechtigkeitsverständnis absolut nicht nachvollziehbar, dass ein Mensch welcher getötet hat eine geringere Strafe erhalten kann als einer der wohl Menschen der Gefahr ausgesetzt hat, aber niemand zu Schaden gekommen ist.
Unzurechnungsfähigkeit wird heute sogar im Suff zugelassen oder anerkannt. Obwohl JEDER der säuft weiss, dass er ausser Kontrolle geraten könnte oder das eine Folgeerscheinung ist. So wie ein Autofahrer, der säuft und fährt, das genau VOR dem saufen weiss, dass das nicht in ordnung ist.
Oder Einer der einfach “durchdreht” wenn man Ihm zu nahe kommt (gehen dann einfach in Therapie, statt in Knast)
Wenn also einer säuft, Drogen nimmt und Auto fährt hat er absolut kein Recht auf Unzurechnungsfähigkeit. Er wusste vor dem Alkohol- Drogenkonsum, dass das nicht zulässig ist. Wird aber in vielen Fällen als Unzurechnungsfähigkeit anerkannt. Dazu braucht man nur einen guten Anwalt und den richtigen Arzt.
Zitat:
“Unzurechnungsfähigkeit wird heute sogar im Suff zugelassen oder anerkannt.”
Nur unter ganz bestimmten Umständen. Aber ich glaube das es nicht viel Sinn hat Ihnen das NOCHMAL zu erklären.
Zitat:
“Aber es ist für mein Gerechtigkeitsverständnis absolut nicht nachvollziehbar, dass ein Mensch welcher getötet hat eine geringere Strafe erhalten kann als einer der wohl Menschen der Gefahr ausgesetzt hat, aber niemand zu Schaden gekommen ist.”
Weil Ihr Gerechtigkeitsverständnis offensichtlich nicht sehr differenziert ist. Glauben Sie bei jemandem der eine Bank überfällt ist die kriminelle Energie gleich zu werten wie bei jemandem der durch Unachtsamkeit im Strassenverkehr einen Menschen tötet?
Vielen Dank für Ihre Unverschämtheit Herr Wagner
“Weil Ihr Gerechtigkeitsverständnis offensichtlich nicht sehr differenziert ist.”
Eigentlich steht es Ihnen absolut nicht zu mein Gerechtigkeitsverständnis zu kritisieren. oder defamieren. Aber wie üblich werden Sie einfach beleidigend, wenn man nicht Ihrer Meinung ist, obwohl Sie nun in mehreren Voten schon erklärt haben, dass Sie nicht verstünden, was damit gemeint ist. Und das haben Sie auch hier nicht.
“Glauben Sie bei jemandem der eine Bank überfällt ist die kriminelle Energie gleich zu werten wie bei jemandem der durch Unachtsamkeit im Strassenverkehr einen Menschen tötet?”
Niemand hat das Bsp erwähnt, dass eine Unachtsamkeit im Vergleich stünde, sondern Raser. Aber egal Sie lesen wieder nur was Sie möchten und erklären dann öffentlich, dass die Andern vom Thema abkämen, weil man Ihnen versucht hat zu erklären, was Sie nicht verstehen.
Schönen Sonntag wünsche ich Ihnen noch
Sie haben recht, es stand keine “Unachtsamkeit” im Vergleich, aber “Suff oder eine andere Sinnesschwäche” … sind nicht Probleme mit der Konzentration, “Sekundenschlaf” etc. nicht auch Sinnesschwächen?
Sie sprachen zudem noch zuletzt ganz allgemein von “Menschen die getötet haben”, und haben nicht unterschieden zwischen Menschen die mutwillig oder fahrlässig jemanden getötet haben.
Sie richten hier ein Argumentationschaos an, dem kein Mensch mehr wirklich folgen kann. Zudem stellen Sie hier wiederholt Behauptungen auf die Sie nicht belegen.
Sie schreiben zum Beispiel so etwas hier:
“Heute wird ein Raser oder sonst wer, welcher keinem Menschen ein Leid zugefügt hat (auch wenn das hätte passieren können) mit nahezu höherem Masse verurteilt als ein Täter, welcher einen Menschen getötet hat. “
Beleg? Fehlanzeige.
Diskussionen mit Ihnen sind extrem mühsam. Und ich habe wirklich langsam genug davon für Missverständnisse beschimpft zu werden die SIE provozieren.
Auch Ihnen noch einen schönen Sonntag.
Auch Ihre erneute “Einlage” der Sekundenschlaf ist kein Grund für eine Reduzierung eines Urteils. Sollte dies eine Unzurechnungsfähigkeit darstellen, würde sich meine Aussage umso mehr bestärken, dass die heutige Urteilsfindung immer mehr zu einem “Lotterspiel” auswächst.
“Menschen die getötet haben”, und haben nicht unterschieden zwischen Menschen die mutwillig oder fahrlässig jemanden getötet haben.”
Bitte bleiben Sie auch hier bei der Aussage. Einen Menschen tötet man nicht fahrlässig. Dies wäre die Definition, dass ein Mensch durch fahrlässigkeit zu tode gekommen ist. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Auch in der Auslegung oder meiner Aussage. Es stand eindeutig “einen Menschen getötet”.
“”Diskussionen mit Ihnen sind extrem mühsam. Und ich habe wirklich langsam genug davon für Missverständnisse beschimpft zu werden die SIE provozieren.””
Und ja es wird wieder einmal mehr als nur mühsam, die ewige “verdreherei” von Aussagne die so nie gestanden haben. Aber deshalb muss ich mich nicht beleidigen lassen, oder von Ihnen unterstellen lassen, dass ich Sie beleidigt hätte.
Selbstverständlich dürfen auch Sie hier erklären, wo ich Sie beleidigt haben soll. Das hat Herr Pfister schon behauptet aber trotz Aufforderung nicht klargestellt wo. Vielleicht ist es Ihnen möglich.
PS: Und nein, ich werde Ihnen nicht wieder Links von Urteilen präsentieren, die Sie dann erneut zum Anlass nehmen zu erklären, dass diese nicht richtig seien, oder scheinbar zuwenige Seite besitzen würden um ein effektives Urteil zu sein.
Zitat:
“Bitte bleiben Sie auch hier bei der Aussage. Einen Menschen tötet man nicht fahrlässig. Dies wäre die Definition, dass ein Mensch durch fahrlässigkeit zu tode gekommen ist. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Auch in der Auslegung oder meiner Aussage. Es stand eindeutig “einen Menschen getötet”.”
Falsch, es gibt einen Straftatbestand der fahrlässigen Tötung im Strafgesetzbuch, Artikel 117. Ihre erfundenen Spitzfindigkeiten betreffend Formulierungen sind völlig irrelevant.
Keine Lust mehr, Herr Schweizer.
dann sind wir uns ja da wenigstens einig Herr Wagner
Danke
“Ausschaffung ist verfassungsmässig”
Ich habe hier schon oft darauf hingewiesen, dass der Begriff “Ausschaffung” für die Rückführung (politisch korrekt) von abgewiesenen Asylbewerbern politisch nicht korrekt sei. Das Verb “ausschaffen” bezieht sich wie “wegschaffen” ausschliesslich auf Gegenstände, nicht auf Menschen, Herr Bühler.
Wie wäre es, endlich mal die Finanzströme der Schweizer Banken an die IS-finanzierenden Unternehmen und deren Banken zu kappen, statt gebetsmühlenartig wie US-Falken die Boshaftigkeit von Putin und Assad zu beschwören? Oder zählt sich unsere politische und wirtschaftliche Elite bereits zum IS? Sind diese bereits derart vom Terrorismusgeschäft abhängig? Was zwar kein Grund dagegen sein müsste… Oder sind sie bereits derart depressivdevotverherrlichend wie damals das untergehende Römische Reich? Die Arena-Statements von Schneider-Ammann zur Spekulationsstopp-Initiative zum Beispiel sind ein trauriges Beispiel dieses Auswuchses.
Ich frage mich, ob die päpstliche Predigung des Erbarmens unsere erbärmlichen Eliten meint. Die dürften gleich selber damit beginnen.
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2016/07/10/assad-wir-wollen-dass-die-fluechtlinge-nach-syrien-zurueckkommen/
Der Grund für das Problem: Der ungezügelte Finanzkapitalismus. Statt 2008 wie Island die Banken zu verstaatlichen und zu entschulden, wurden ihnen noch mehr Freiheiten zugestanden. In der Erziehung ist das Laissez-faire, ‘Verziehung’, Narzismuszucht. Besser wird es so bestimmt nicht. Im Gegenteil.
Mit dem Vollgeld hätte man eine erste richtungsweisende Leitplanke, um aus der Finanzversklavung herauszukommen. Gerade für die Vermögensverwalterin Nr. 1, Helvetia, wäre es ein Survivalinstrument, um wieder souverän zu sein.
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2016/07/10/renzi-fuerchtet-volksaufstand-wenn-die-sparer-ihr-geld-verlieren/​
Aus: Hausgemachte illegale Migration https://www.vimentis.ch/dialog/readarticle/hausgemachte-illegale-migration/?