Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide comments
Comments to: Fragebogen Vimentis
  • August 29, 2011

    Liebe Leserinnen/liebe Leser

    Um eine automatische Auswertung zu ermöglichen, sind geschlossene Fragen notwendig, was in der Natur der Fragen keine Möglichkeit zur Differenzierung erlaubt. Es wäre zwar möglich, Kommentare zu den Fragen zu erlauben. Unsere Analysen haben aber ergeben, dass die Wähler die Kommentare nicht lesen, sondern ausschliesslich an der Wahlempfehlung interessiert sind.

    Hingegen bieten wir die Möglickeit zum Schreiben von Blogs an, um eine differenzierte Stellungnahme zu einem Thema zu geben. Im Gegensatz zu den Kommentaren zum Fragebogen ist unsere Erfahrung, dass diese sehr oft gelesen werden.

    freundlich​e Grüsse

    Daniel Geissmann
    Vorstand Vimentis

    Kommentar melden
    • Juli 18, 2021

      Herr Geissmann, es sollte aber möglich sein, auf eine Frage nicht zu antworten. Es kann nämlich sein, dass keine Antwort zutrifft.
      Auch habe ich z.B. festgestellt, dass ein Gegner der Zuwanderung automatisch in die rechte Ecke gestellt wird. Dass ich z.B. diese Meinung rein aus Umweltgründen einnehme wird nicht berücksichtigt.
      Aber​ sie haben natürlich recht, die Grünen sehen in der Bevölkerungszunahme kein ökologisches Problem. Somit muss ich natürlich die Rechte unterstützen.

      Kommentar melden
    • Juli 18, 2021

      Sehr geehrter Herr Steiner

      Vielen Dank für den Kommentar. Sie haben aber durchaus die Möglichkeit “Keine Antwort” zu wählen. Dies ist bei jeder Frage möglich, sehen Sie rechts der Antwort “Bin Dagegen” die Auswahlmöglichkeit “Keine Antwort”.

      Kandidiernede sollten aber über 80% der Fragen beantwortet haben, sonst ist es wenig sinnvoll, die Übereinstimmung der Antworten zu berechnen.

      freundl​iche Grüsse

      Daniel Geissmann
      Vorstand Vimentis

      Kommentar melden

Kommentar schreiben

Neuste Artikel

  1. Finanzen & Steuern
NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
  1. Wirtschaft
Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

Bleiben Sie informiert

Neuste Diskussionen

Willkommen bei Vimentis
Werden auch Sie Mitglied der grössten Schweizer Politik Community mit mehr als 200'000 Mitgliedern
Tretten Sie Vimentis bei

Mit der Registierung stimmst du unseren Blogrichtlinien zu