Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung der Schweiz ist eines der sieben Departemente der Bundesregierung. Seine Aufgabe ist es optimale wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Arbeitgeber, Unternehmen und Gewerbe zu schaffen. Weiter ist das WBF für die Bildungs- und Handelspolitik zuständig.
Bis Ende 2012 hiess das Departement EVD, Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement.

Es arbeiten rund 2’300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim WBF. Unterteilen lässt es sich Ämter und Verwaltungsstellen.

Die Ämter des WBF:

  • Staatssekretariat für Wirtschaft
  • Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
  • Bundesamt für Landwirtschaft
  • Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung
  • Bundesamt für Wohnungswesen

Die Verwaltungsstellen des WBF:

  • Preisüberwachung
  • Wettbewerbskommission
  • Büro für Konsumentenfragen
  • Vollzugsstelle für den Zivildienst
  • Kommission für Technologie und Innovation
  • Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung
  • ETH-Rat

Der Departementsvorsteher ist seit dem 3. November 2010 Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann. Seine Stellvertreterin ist Doris Leuthard.

Neuste Artikel

  1. Finanzen & Steuern
NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
  1. Wirtschaft
Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

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