Eine Ersatzabgabe ist eine Form der Kausalabgaben. Eine Ersatzabgabe muss eine Person zahlen, wenn sie von Naturallasten befreit wird. Sie zahlt also als Ersatz für die Naturallast.
Beispiele sind der Feuerwehrpflichtersatz, Militärpflichtersatz, Ersatz für Schutzraumbaupflicht.
Bei Teilzeitarbeit mit weniger als 80 Prozent Pensum beträgt der Unterschied sogar bis zu 17.600 Franken – rund 19,2 Prozent…
Der Zusatznutzen von mehr OeV-Kursen in verkehrsschwachen Zeiten ist gering. Das ist auch immer beim Personalwachstum in der Verwaltung zu…
\"Angestellte in der Bundesverwaltung verdienen deutlich mehr als vergleichbare Mitarbeitende in der Privatwirtschaft – vor allem bei Teilzeitpensen. Das zeigt…