Eine Ersatzabgabe ist eine Form der Kausalabgaben. Eine Ersatzabgabe muss eine Person zahlen, wenn sie von Naturallasten befreit wird. Sie zahlt also als Ersatz für die Naturallast.
Beispiele sind der Feuerwehrpflichtersatz, Militärpflichtersatz, Ersatz für Schutzraumbaupflicht.
Nachtrag: S’OSCHTERHÄSLI GUMPT ??? In den Kindergärten von Erlenbach (ZH) müsste das mundartlich aber so tönen: S Òòschdèrhäsly ggùmbbèt.
Seit dem Herbst 2022 setzt sich auch in der Schweiz die überdurchschnittliche Erwärmung fort. Die landesweite Ganzjahrestemperatur steigt aktuellen Berechnungen…
Das Emissionsbudget (auch CO2-Budget oder Kohlenstoffbudget) bezeichnet bei den globalen Klimaschutzmassnahmen die Gesamtmenge an CO2 aus anthropogenen Quellen, die beginnend…