Föderalismus

Der Föderalismus ist ein Organisationsprinzip, bei welchem die einzelnen Mitglieder der Gesamtheit über eine gewisse Selbstständigkeit verfügen.

Der politische Föderalismus ist eine Variante der politischen Ordnung innerhalb eines Bunds. Es handelt sich dabei in der Regel um einen [[Bundesstaat]]. Diese Form des Staatsaufbaus unterteilt sein Inneres im Gegensatz zum Einheitsstaat in sogenannte Gliedstaaten. Im politischen Föderalismus werden die staatlichen Aufgaben zwischen den gleichberechtigten Gliedstaaten und dem übergeordneten [[Bundesstaat]] aufgeteilt. Dadurch entsteht eine beschränkte Selbstständigkeit der Gliedstaaten.
Der Föderalismus hat viele Auswirkungen, die je nach Standpunkt als Vor- oder Nachteil gesehen werden können. Ein Argument für einen föderalistischen Staatsaufbau ist die vertikale [[Gewaltenteilung]], weil durch die Aufteilung der Kompetenzen auf mehrere Ebenen (Bund und Gliedstaaten) eine Machtkonzentration verhindert wird. Dies birgt jedoch die Gefahr einer Doppelspurigkeit der Verwaltung und einer eingeschränkten Handlungsfähigkeit bei der Vertretung der Bundesinteressen gegen Aussen. Da die absolute Zahl der Stimmenden in den Gliedstaaten niedriger ist, können regionale Minderheiten einfacher ihre Interessen schätzen. Die Standesstimmen der kleinen Gliedstaaten erhalten jedoch ein überproportionales Gewicht wodurch ein kleiner Teil der Bundesbevölkerung eine Sperrminorität stellen kann. Ein weiterer Vorteil wird in der regionalen Anpassungsfähigkeit und der Nähe des Staates zum Bürger gesehen.

Die Schweiz als föderaler Staat
Der Föderalismus nimmt im [[Bundesstaat]] Schweiz eine wichtige Rolle ein. Die Gliedstaaten der Schweiz sind die 26 Kantone. Artikel 3 der Bundesverfassung teilt den Kantonen alle Kompetenzen zu, welche nicht explizit dem Bund anvertraut werden. Das bedeutet jedoch auch, dass die Kompetenz, sich neue Kompetenzen zu geben beim Bund selbst liegt. Aufgaben des Bundes sind beispielsweise die Landesverteidigung oder die Aussenpolitik. Die Kantone sind unter anderem für das Schulwesen und die Polizei zuständig sind. Die dritte Ebene des Föderalismus in der Schweiz sind die Gemeinden. Sie erhalten ihre Selbständigkeit und ihre Aufgaben durch die Kantonsverfassungen.

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  1. Finanzen & Steuern
NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
  1. Wirtschaft
Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

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