Wie alle modernen, demokratischen Staaten, ist auch die Schweiz nach dem Prinzip der Gewaltenteilung organisiert. Damit soll eine zu starke Machtkonzentration verhindert werden. Die Legislative ist eine der drei Staatsgewalten neben der Exekutive und der Judikative. Sie wird auch die gesetzgebende Gewalt genannt. Ihre Hauptaufgabe besteht darin Gesetze auszuarbeiten und zu verabschieden. Desweiteren kontrollieren sich die drei Gewalten wechselseitig.

Die Mitglieder der Legislative werden in der Regel alle vier Jahre vom Volk gewählt. Mithilfe von direktdemokratischen Instrumenten wie der Initiative oder dem Referendum kann das Volk auch selbst Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen.

Auf Bundesebene bildet die vereinigte Bundesversammlung die Legislative. Diese setzt sich zusammen aus zwei Räten: National- und Ständerat. Im Nationalrat werden die Sitze entsprechend der Bevölkerungsstärke der Kantone vergeben. Im Ständerat hingegen haben alle Kantone genau zwei Sitze. Die Halbkantone je einen.

Auch auf Kantonsebene bildet in den allermeisten Fällen ein Parlament die Legislative. Die genaue Bezeichnung dafür variiert von Kanton zu Kanton. Lediglich in den Kantonen Appenzell Innerrhoden und Glarus werden die Aufgaben der Legislative noch vom Volk selbst an der Landsgemeinde wahrgenommen.

Auf Gemeindeebene hingegen ist es durchaus üblich, dass Gesetze von der Gemeindeversammlung beschlossen werden. In grösseren Gemeinden und Städten jedoch, werden legislative Aufgaben vermehrt auf ein Parlament übertragen, da der administrative Aufwand sonst zu gross wäre.

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