Der Eigenmietwert muss von Personen, welche ihre eigene Wohnung oder ihr eigenes Haus bewohnen, als Einkommen versteuert werden. Er entspricht dem Einkommen das man theoretisch mit der Immobilie erzielen könnte, wenn man die Immobilie auf dem freien Markt vermieten würde.
Der Eigenheimbesitzer muss also ein fiktives Einkommen versteuern, welches er gar nicht erzielt. Im Gegenzug können die Schuldzinsen der Hypothek mit der die Immobilie belehnt ist von den Steuern abgezogen werden.
Bei Teilzeitarbeit mit weniger als 80 Prozent Pensum beträgt der Unterschied sogar bis zu 17.600 Franken – rund 19,2 Prozent…
Der Zusatznutzen von mehr OeV-Kursen in verkehrsschwachen Zeiten ist gering. Das ist auch immer beim Personalwachstum in der Verwaltung zu…
\"Angestellte in der Bundesverwaltung verdienen deutlich mehr als vergleichbare Mitarbeitende in der Privatwirtschaft – vor allem bei Teilzeitpensen. Das zeigt…