Autonomie bedeutet Selbstbestimmung oder Selbstverwaltung. Der Begriff Autonomie wird in verschiedensten Disziplinen benutzt. Bezogen auf Staatskörperschaften spricht man von politischer Autonomie

Die politische Autonomie ist das Recht politischer Körperschaften (z.B. Kantone und Gemeinden), sich innerhalb gesetzter Grenzen selber zu verwalten und so selbständig bestimmte Sachbereiche und Angelegenheiten zu regeln und organisieren. Autonomie ist also eine beschränkte Selbstverwaltung innerhalb eines Staates.

Die Bundesverfassung der Schweiz garantiert den Kantonen selbständige Entscheidungsbefugnisse (Autonomie) in einem bestimmten Rahmen. So haben die Kantone das Recht eigene Verfassungen zu erlassen. Sie entscheiden so selber über ihre Organisation, also über die Ausgestaltung ihres Parlamentes, ihrer Regierung und ihrer Gerichte, wie auch über die kantonalen politischen Rechte der Bürger. Dabei sind ihnen aber gewisse Grenzen gesetzt und die Kantone und Gemeinden müssen sich an Vorgaben des Bundes halten.

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