Am 17. Juni stimmen die St. Galler Stimmberechtigen über das Referendum zum VI. Nachtrag des Ergänzungsleistungsgesetzes ab. Dieses Gesetz hat der Kantonsrat im vergangen Herbst im Rahmen des ersten Sparpakets über 100 Millionen beschlossen; dagegen haben verschiedene Organisationen das Referendum ergriffen.
Der Vorwurf der Gegner dieser Vorlage ist simpel: Der Kanton soll nicht auf dem Buckel der Ärmsten und Bedürftigen sparen. Tatsächlich, das soll er nicht machen. Aber alleine mit populistischen Parolen bringt man die defizitären Kantonsfinanzen nicht ins Lot.
Der nun zur Abstimmung stehende Gesetzesnachtrag beinhaltet drei Sparmassnahmen: Der weitaus grösste Anteil hat die Kürzung der Beträge für persönliche Auslagen von Heimbewohnenden. Mit diesen Beträgen können die Heimbewohnenden z.B. Coiffeurtermine, Taxitransporte und andere persönliche Dinge bezahlen. Bei der vom Gesetzgeber beschlossenen Kürzung von rund 12 Prozent bleiben den rund 4000 betroffenen Heimbewohnenden weiterhin 464 Franken (Alters- und Invalidenheime) bzw. 348 Franken (Pflegeheime) pro Monat. Für den Einzelnen macht die Anpassung 2.10 Fr. bzw. 1.50 Fr. pro Tag aus. Davon, dass den Heimbewohnenden die Lebensgrundlage genommen wird, kann also nicht die Rede sein. Ebenfalls sind die angepassten Beträge im Vergleich mit anderen Kantonen, die ähnliche Strukturen wie St.Gallen aufweisen, immer noch sehr hoch: Im Thurgau erhalten die Betroffenen 74 Franken weniger, der Schweizerische Durchschnitt liegt bei 404 bzw. 339 Franken. Warum der Betrag im Kanton St. Gallen bis jetzt so überdurchschnittlich hoch ist, bleibe dahingestellt. Der Umstand, dass das zuständige DepartementDie schweizerische Bundesverwaltung ist in sieben Departemen... des Innern für 16 Jahre von Sozialdemokraten geführt worden ist, dürfte nicht unwesentlich dazu beigetragen haben…
Das Einsparpotential bei dieser moderaten Kürzung beträgt rund 3.2 Millionen Franken. Auf den ersten Blick erscheint das im Vergleich mit dem 100-Millionen-Sparpaket etwas lächerlich. Wenn man aber das geschnürte Paket etwas genauer betrachtet, bemerkt man, dass rund ein Viertel der Sparmassnahmen eigentlich nicht wirklich Sparmassnahmen sind: Ein Teil geht zu Lasten der Gemeinden (die Steuerzahler haben nichts davon); ein Teil wird zu Lasten der nächstfolgenden Generationen „verschoben“. Unter diesem Gesichtspunkt ist das Einsparpotential des Gesetzesnachtrags durchaus signifikant.
Sparen ist unangenehm. Das liegt in der Natur der Sache. Mit einer populistischen Kampagne eine wertvolle Massnahme auf dem Weg zu intakten Kantonsfinanzen zu verhindern, ist, gelinden gesagt, verantwortungslos.
Aus diesen Gründen ist dem VI. Nachtrag zum Ergänzungsleistungsgesetz am 17. Juni zuzustimmen!
Christoph Graf
Präsident Jungfreisinnigen Kanton St.Gallen
Lüchingen
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Kommentare anzeigen Hide commentsDu willst also auch die Taxifahrten, Kinogänge, Ausflüge, neue Kleider usw. der Krüppel und Alten auf ein Minimum reduzieren!? Sollen diese Menschen gar kein Bedürfnisse mehr haben dürfen!? Denk auch mal daran das es bei solchen Budgetkürzungen es sich um Bevormundung und zusätzlichem Einsperren hilfloser Menschen handelt, als ob diese Heime nicht schon genug Buchhalterisch zumindest wie KZ geführt werden . Auch solltest du mal beachten das Heime oft nicht verkehrsgünstig gelegen sind, mir ist auch bekannt das einige Gemeinden bei der EL Geld unterschlagen.
Solche unwürdige Gewaltausübungen auf dem Buckel von Menschen die sich nicht wehren können sind zu überdenken.
Alte und Kranke sind sicher nicht dazu da um Staatskassen zu füllen. Kannst ja gleich fordern das in Heimen nur noch Katzenfutter aufgetischt wird, leider ist es in Heimen schon lange der Fall dass das Essen problematisch für die Gesundheit ist. Aber eben mit den versorgten kann man es ja machen.
@Rainer
Es ist leider so, lediglich die Formulierung ist für sensible Gemüter nicht geeignet.
Solches Vorgehen wie der da fordert ist menschenunwürdig und hat mit dem Sparziel auch nichts zu tun. Zuerst sollten die mal die Finanzierung der Alters-heime untersucht werden und geschaut ob da die eine oder andere Bank oder Immobilienbesitzer den Steuerzahler nicht abzockt.
Mit der Kürzung des EL Beitrag wird auch nichts gespart, lediglich die Kosten von EL auf die Krankenkasse umgelagert und Hilflose Menschen zusätzlich bevormundet und eingesperrt.
Sieht man ja bei der IV, zwar sind da weniger Rentner dafür viel mehr Sozialhilfebezüger und EL Bezüger.
Nicht vergessen das Private Versicherungen durch solche und ähnliche Sparmassnahmen am meisten profitieren. Natürlich bei gleichbleibenden Prämien.
Herr Mahler, sagen Sie mir doch mal, was Ergänzungsleistungen sind und um was es in der Vorlage geht. Wenn Sie das nämlich wissen, sind Ihre Argumente hinfällig.
Bin gespannt auf Ihre Antwort 😉
Jeder sollte und kann sich bei z.b. seiner Wohngemeinde informieren wie die Pflege in z.b. Altersheimen finanziert wird.
Es käme dann jeder zum Schluss dass Einsparungen bei der EL wie bei vielem nichts bringt und wie ich gesagt habe zur KK verschoben wie wir zur zeit bei der IV sehen wo auf das Sozialamt abgeschoben wird.
Ihre Argumente sind einfach nicht vorhanden, versetzen Sie sich doch mal in jemanden der EL benötigt, Behindert ist und in einem Heim leben muss.
Sie denken wohl auch Menschen mit EL gehe es zu gut !?
Sparen der öffentlichen Hand heisst, sich volkswirtschaftlich nicht genügend effektiven Ausgaben entledigen.
Sparen ist Korrektur von früheren Fehlentscheidungen.
Bei den Ärmeren geht jeder zusätzliche Franken direkt in den Konsum.
Während er bei Reicheren eher ihre Sparquote erhöht.
Und das sollte ja nicht der Zweck eines Staates sein, dass Reiche mehr Geld auf die Seite legen können. Sondern dass durch Konsum Arbeitsplätze und Einkommen generiert wird.
Widersinnig bei der EL zu sparen um nicht gleich wenige Mulitmillionäre etwas mehr zu kitzeln.
Unsere Volkswirtschaft ist in bedenklichen Masse immer mehr nur noch von guten Steuerzahlern abhängig.
Die Schweiz hat im internationalen Wettbewerb viel mehr zu bieten als nur einen tiefen Steuerfuss.
Und daran sollte dringend gearbeitet werden.