Akonto (auch Anzahlung, Abschlagszahlung genannt), ist die Teilzahlung, die im Voraus auf einen geschuldeten Geldbetrag geleistet wird.
Ist eine Akontozahlung nicht von Beginn an vereinbart worden, muss der Gläubiger mit dieser Vorgehensweise einverstanden sein. Er könnte eine Abschlagszahlung auch ablehnen und darauf bestehen, dass das geschuldete Geld in einem Mal zurückbezahlt wird.
Üblich sind Akontozahlungen beispielsweise in der Baubranche. Hier dauert es relativ lange, bis ein Auftrag erfüllt ist und der Auftragnehmer muss hohe finanzielle Mittel aufwenden, bevor er die Leistung dem Auftraggeber verrechnen kann.
@Sägesser Verdichtungen mit hoher Wohnqualität sind sehr schwer zu realisieren. Nur ein Teil der Bevölkerung fühlt sich wohl in engen…
Herr Schneider. Die Einwanderung habe ich als eine der Ursachen reingenommen. Dies als Pflicht der Unternehmen hiesiges Potential zu nutzen…
Wohnungsknappheit: An der Grundursache ansetzen! Die masslose Einwanderung ist die Grundursache der Wohnungsknappheit. Die Schweizer Stimmbevölkerung will aber zur Lösung…