Arbeitnehmer ist, wer in einem Arbeitsverhältnis steht und vom Arbeitgeber zugewiesene Arbeit leistet. Für die Arbeit erhält der Arbeitnehmer einen im Arbeitsvertrag festgelegten Lohn und ist im Gegenzug verpflichtet, die verlangte Arbeit selbst zu erfüllen.
Gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (Art. 321 – 321e) hat ein Arbeitnehmer folgende Pflichten:
- Persönliche Arbeitspflicht
- Sorgfalts- und Treuepflicht
- Rechenschafts- und Herausgabepflicht
- Pflicht zu Überstundenarbeit (falls notwendig und im gesetzlichen Rahmen)
- Pflicht zur Befolgung von Weisungen
- Haftung für Schäden bei ungenügender Sorgfalt
Ein bisschen schief, dieser Vergleich; auch ein bisschen primitiv!
Nun darf endlich Aarau in Küttigen einmarschieren, Herr S., auch das ist nur vernünftig.
@Sägesser Verdichtungen mit hoher Wohnqualität sind sehr schwer zu realisieren. Nur ein Teil der Bevölkerung fühlt sich wohl in engen…