Arbeitslosenquote

Die Arbeitslosenquote ist der prozentuale Anteil der registrierten Arbeitslosen an den Erwerbspersonen einer Volkswirtschaft.

Als Erwerbspersonen werden dabei jene Personen bezeichnet, welche zwischen 15 und 65 Jahren alt und arbeitsfähig sind und darüber hinaus auch arbeiten wollen. Die Erwerbspersonen lassen sich unterteilen in Arbeitslose und Erwerbstätige und stellen deshalb das nationale Arbeitsangebot dar – also all jene die potentiell arbeitsfähig wären. Studenten (abgesehen von solchen mit Nebenjobs) und Rentner gehören folglich nicht zu den Erwerbspersonen, da erstere nicht arbeiten wollen (sondern studieren) und letztere sich ausserhalb der Altersgrenze befinden. Die folgende Abbildung verdeutlicht die gemachten Aussagen.

Die Quote von Erwerbspersonen in Relation zur Gesamtbevölkerung wird als Erwerbsquote bezeichnet. Sie zeigt, wie viel Prozent der Gesamtbevölkerung theoretisch bei Vollbeschäftigung (was einer Arbeitslosenquote von 0% entspricht) arbeiten würden.

Gemäss Bundesamt für Statistik (BFS) werden diejenigen gemessen, welche bei einem Arbeitsvermittlungszentrum gemeldet sind, keine Stelle haben und sofort vermittelbar sind. Nicht in der Statistik erfasst sind ausgesteuerte Personen, die also kein Arbeitslosengeld mehr bekommen und bei keiner Vermittlung gemeldet sind.

Seit 1995 bewegte sich die Arbeitslosenquote der Schweiz zwischen 1% und 6%. Im Januar 2016 lag sie bei 3.8%. Untenstehende Abbildung zeigt internationale Vergleichsdaten auf.

Neuste Artikel

  1. Wirtschaft
Internationales Bankgeschäft: Mit eigenen Staatsbanken gegen den Vertrauensverlust! Wenn die CH für Grossbanken ohnehin eine Staatsgarantie ausstellen muss, kann sie auch gleich selbst internationale Bankgeschäfte betreiben, zum Beispiel via Kantonalbanken, PostFinance oder einer aus der UBS ausgegliederten CS Schweiz.
  1. Aussenpolitik
Europa-Dossier: Keine faulen Kompromisse – gegenüber der EU ist endlich Klarheit zu schaffen Keine weiteren Sondierungsgespräche mit der EU in Richtung einer Paketlösung. Die Unabhängigkeit der Schweiz ist nicht verhandelbar: Das heisst keine fremden Richter und keine automatische Übernahme von EU-Recht.

Bleiben Sie informiert

Neuste Diskussionen




Willkommen bei Vimentis
Werden auch Sie Mitglied der grössten Schweizer Politik Community mit mehr als 200'000 Mitgliedern
Tretten Sie Vimentis bei

Mit der Registierung stimmst du unseren Blogrichtlinien zu