Direktzahlungen

Direktzahlungen sind Beiträge des Staates an Bauern für von ihnen erbrachte gemeinwirtschaftliche Leistungen, wie z.B. die Landschaftspflege. Die Gesetzesgrundlage für solche Zahlungen ist der Artikel 70 und fortfolgende des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft.

Es wird unterschieden zwischen allgemeinen und ökologischen Direktzahlungen.
Allgemeine Direktzahlungen erhalten die Bauern in Abhängigkeit von der bewirtschafteten Fläche, dem Tierbestand und der Lage des Betriebs sowie von der Einkommens- und Vermögenslage des Bauern. Der Flächenbeitrag pro Hektar und Jahr beträgt 1020 Fr. (Stand 2013). Erhöhte Beiträge gibt es beispielsweise für die Tierhaltung unter erschwerten Bedingungen, d.h. in hügeligen Landschaften. Voraussetzung für die Direktzahlung ist die Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises, bestehend aus tiergerechter Haltung der Nutztiere, ausgeglichener Düngerbilanz, gezielter Anwendung von Pflanzenbehandlungsmitteln, einem angemessenen Anteil an ökologischen Ausgleichsflächen, geregelter Fruchtfolge und einem geeignetem Düngerschutz.
Für ökologische Direktzahlungen müssen spezielle Anforderungen erfüllt werden, die über den ökologischen Leistungsnachweis hinaus gehen. Beispiele dafür sind Öko-, Etho-, Öko-Qualitäts-, Sömmerungs- und Gewässerschutzbeiträge.
Insgesamt erhalten die Bauern jährlich rund 2,8 Mrd. Franken an Direktzahlungen, davon sind 2,2 Mrd. allgemeine und 0,6 Mrd. ökologische Direktzahlungen. 2012 ergab das pro Hof im Durchschnitt eine Zahlung von rund 49’492 Franken.

Im Gegensatz zu [[Subvention|Subventionen]], zahlt der Bund die Direktzahlungen unabhängig von der produzierten Menge, sondern in Abhängigkeit der bewirtschafteten Fläche und den anderen oben genannten Kriterien.

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