Berufliche Vorsorge

Die Berufliche Vorsorge bildet die zweite Säule der Altersvorsorge und soll zusätzlich mit der [[Alters- und Hinterlassenenversicherung]] (AHV) und der [[Invalidenversicherung]] (IV) die Risiken des Todes und der Invalidität finanziell abdecken und eine Altersrente sichern. Während die AHV das Existenzminimum sicherstellt, soll die Berufliche Vorsorge (auch Pensionskasse genannt) den Versicherten die Fortsetzung ihrer bisherigen Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen. Die Berufliche Vorsorge wird im [[Berufliches Vorsorge Gesetz|Beruflichen Vorsorge Gesetz]] geregelt und ist obligatorisch, sofern man ein Jahreseinkommen von 21’060 SFr. (Stand: 2013) überschreitet.

Im Gegensatz zur AHV spart bei der beruflichen Vorsorge jeder für sich persönlich und das einbezahlte Guthaben wird verzinst. Diese Finanzierungsart nennt sich [[Kapitaldeckungsverfahren]]. Die Beiträge werden vom Arbeitnehmer sowie vom Arbeitgeber einbezahlt und steigen mit zunehmendem Alter stufenweise an. Beim Erreichen des Pensionsalters kann die versicherte Person sich das angesparte [[Kapital]] entweder direkt auszahlen lassen, eine lebenslängliche Rente beziehen oder eine Aufteilung zwischen Kapitalbezug und Rente wählen.

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NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
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Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

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