Der Begriff bilaterale Verträge bezeichnet grundsätzlich einen Vertrag zwischen zwei (bi=2) Parteien (Personen, Staaten oder anderen Rechtseinheiten). Bei multilateralen Verträgen gibt es hingegen mehr als zwei Vertragspartner.
In der Schweiz versteht man unter “Bilateralen Verträgen” oftmals jene Abkommen, welche die Schweiz mit der Europäischen Union abgeschlossen hat, um die Beziehung zur EU zu regeln. Dies sind die beiden Abkommenspakete Bilaterale Verträge 1 und Bilaterale Verträge 2. Obwohl diese im Moment im Rampenlicht stehen, gibt es noch weitere für die Schweiz relevante bilaterale Verträge mit verschiedenen Ländern.
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