Ein Bundesstaat ist eine Gesamtheit, der aus mehreren Gliedstaaten (in der Schweiz „Kantone“) zusammengesetzt ist. Diese Gliedstaaten verfügen über eine Autonomie in gewissen Tätigkeitsbereichen. Sie sind aber dem Bundesstaat gegenüber zur Treue verpflichtet.
Der Bund regelt Angelegenheiten über Einheit und Bestand des Ganzen (zum Beispiel Sicherung der Bündnisgrenzen). Die Gliedstaaten besitzen Selbstbestimmungsrechte in ihren Kompetenzbereichen, wie beispielsweise in der Bildung.

Meist wird der Begriff Bundesstaat dem Begriff Föderalismus gleichgestellt. Dies lässt sich durch zwei Gründe rechtfertigen. Einerseits gewährt ein Bundesstaat die Möglichkeit zur Repräsentation regionaler Unterschiede der einzelnen Gliedstaaten, wie zum Beispiel in sprachlicher, kultureller, ökonomischer, religiöser und militärischer Hinsicht. Diesbezüglich ist vor allem die Integration von grosser Bedeutung. Andererseits sichert ein Bundesstaat die Gewaltenteilung, die Subsidiarität, vermehrte Partizipation für Bürger und für Organisationen und ermöglicht, Problem- und Protestdruck auf verschiedenen staatlichen Ebenen zu verteilen.

Es existieren verschiedene Typen von Bundesstaaten.

  • Unitarischer Bundesstaat (bzw. kooperativer Föderalismus): z. B. Bundesrepublik Deutschland. Ziel ist eine Verbesserung der staatlichen Leistungsfähigkeit, deshalb existiert eine verschränkte Machtbeziehungen zwischen Gliedstaaten und Bund.
  • Konföderaler Bundesstaat (bzw. dualer Föderalismus): z. B. Vereinigte Staaten. Die Grundlage des konföderalen Bundesstaates ist das Prinzip des Wettbewerbs und der Konkurrenz. Dazu existiert eine starke Trennung der Kompetenzen zwischen Gliedstaaten und Bund.
  • Symmetrischer Föderalismus: z. B. Bundesrepublik Deutschland. Die Gliedstaaten verfügen alle über die gleichen Rechte.
  • Asymmetrischer Föderalismus: z. B. Spanien. Die Gliedstaaten verfügen nicht über die gleichen Rechte und Pflichten.
  • Differenzierender Föderalismus: z. B. Kanada, Belgien. Der föderale Staat gewährt den Gliedstaaten viele Kompetenzen, so wird eine stärkere Bindung der einzelnen Gliedstaaten an den Bund angestrebt. Dieser Typ kommt insbesondere in Staaten stark ausgeprägter Unterschiede, zum Beispiel in sprachlicher Hinsicht, vor.
  • Vereinigungsföderalismus: z. B. Bundesrepublik Deutschland. Der Föderalismus dient insbesondere zur Machtteilung von Bund und Gliedstaaten. Dieser Typ kommt meist in kulturell und sprachlich homogener Länder zur Anwendung.

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NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
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Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

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