Europäischer Wirtschaftsraum

Der Europäische Wirtschaftsraum ist ein gemeinsamer [[Binnenmarkt]] der EU- und der EFTA-Staaten (Norwegen, Liechtenstein und Island, jedoch ohne die Schweiz). Ziel des EWR ist ein freier Personen-, Kapital-, Dienstleistungs- und Warenverkehr. Zudem wird auch eine vertiefte politische Zusammenarbeit speziell in den Bereichen Umwelt, Bildung sowie Forschung und Entwicklung angestrebt.

Inhalt des EWR

  • Das EWR Abkommen ermöglicht es Staaten, die nicht in der EU sind, dennoch im grenzüberschreitenden freien Markt der EU teilzunehmen. Das Ziel ist ein einheitlicher Wirtschaftsraum ohne Hindernisse im Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen zwischen allen EU Ländern und den EWR-EFTA-Staaten (Norwegen, Liechtenstein und Island).
  • Das EWR Abkommen regelt zudem auch Wettbewerbsfragen innerhalb des Wirtschaftsraums (bspw. Monopole und Kartelle) und inwieweit Staaten ihre Unternehmen unterstützen dürfen (Staatshilfe).
    Zuletzt werden im EWR Abkommen unter anderem auch Regelungen getroffen bezüglich folgenden Themengebieten: Konsumentenschutz, Wirtschaftsrecht, Umweltschutz, Sozialpolitik, Technologieentwicklung, Bildung, Jugendarbeitslosigkeit, Tourismus und Kultur.
  • Im Gegensatz zu einem EU-Mitglied übernehmen die EWR Mitglieder ausser den Regelungen zum freien Markt keine Gesetze der EU bspw. bezüglich Aussenhandel mit nicht EU-Staaten, Landwirtschaft, Währungsunion, Aussenpolitik, Innenpolitik, Rechtsprechung oder Sicherheitspolitik.
  • Durch das EWR Abkommen schufen die EU und die EWR-EFTA-Staaten gemeinsame Institutionen zur wirtschaftlichen Weiterentwicklung der beiden Parteien.

Entstehung

  • 1960: Die Schweiz und 6 weitere Länder (u.A. Norwegen) gründen die European Free Trade Association EFTA (auf Deutsch: Europäische Freihandelsassoziation). Ziel der EFTA war es, den Handel mit Industriegütern (und später auch mit Dienstleistungen) zwischen den Mitgliedstaaten zu vereinfachen. Dies geschah, indem bspw. Zollgebühren reduziert und Beschränkungen der Handelsvolummen abgebaut wurden. Die Gründung der EFTA geschah fast gleichzeitig mit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) – dem Vorläufer der heutigen EU. Beide Organisationen versuchten die Europäischen Mitgliedstaaten näher zu bringen.
  • Nach 1960: Island (1970) und Liechtenstein (1991) traten der EFTA bei. Beide Länder sind heute zusammen mit Norwegen und der Schweiz die einzigen vier verbliebenen Mitgliedstaaten. Die restlichen Mitgliedstaaten traten im Laufe der Zeit aus der EFTA aus, da sie der EU beigetreten sind.
  • 1972: Um nicht nur untereinander sondern auch mit anderen Europäischen Staaten einfacher Handel betreiben zu können, verabschiedete die EFTA Freihandelsabkommen mit der EWG.
  • 1994: Um die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der EU (der Übergang von der EWG zur EU erfolgte 1992) und den EFTA Staaten noch weiter zu verbessern, wurde das EWR Abkommen verabschiedet. Mit Ausnahme der Schweiz unterzeichneten alle damaligen EFTA Staaten (Norwegen, Liechtenstein, Island, Österreich, Schweden und Finnland) das Abkommen. Die Schweiz lehnte die Ratifizierung des Abkommens in einer knapp ausgehenden Referendumsabstimmung im Dezember 1992 ab und ist somit das einzige der vier heutigen EFTA-Mitglieder, das nicht Teil des Europäischen Wirtschaftsraumes ist.
  • 1999 und 2004: Als Alternative zum Beitritt zum EWR handelt die Schweiz mit der EU [[Bilaterale Verträge 1|Bilaterale Verträge]] aus.
  • Bis heute hat die EFTA zusätzlich zum EWR mit 29 Staaten auf der ganzen Welt Freihandelsabkommen abgeschlossen. 80% des gesamten Warenverkehrs der EFTA Mitglieder geschieht mit Partnerstaaten, 70% allein mit der EU.

Konfliktpotentiale
Zentrale Diskussionspunkte seit dem Inkrafttreten des Abkommens waren die finanziellen Beiträge der drei EWR-EFTA-Staaten an neu aufgenommene EU Mitglieder zur Reduktion deren sozialen und wirtschaftlichen Ungleichheiten. 2009 wurden die gemeinsamen Beitragszahlungen der drei EWR-EFTA Staaten bis 2014 auf jährlich ca. EUR 360 Mio. festgelegt.

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