Mit dem Begriff Generationenvertrag ist ein Prinzip, das Grundlage für die die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist: Rentner erhalten von der AHV-Kasse Geld. Dieses Geld stammt von den heute arbeitstätigen Personen. Diese sind später ebenfalls auf die Beiträge der nachfolgenden Generation angewiesen. Der Generationenvertrag ist implizit und kein Vertrag im juristischen Sinne. Er besteht zwischen der erwerbstätigen Bevölkerung, die Beiträge in die AHV-Kasse einzahlt und den Rentnern, die Leistungen beziehen. Mittels eines [[Umlageverfahren|Umlageverfahrens]] werden die Gelder von der jüngeren an die ältere Generation weitergegeben.
Problem
Die [[demographische Entwicklung]] der Bevölkerung stellt ein Problem für die Sicherstellung der AHV-Renten dar. Durch die alternde Gesellschaft gibt es immer mehr Leute, die Leistungen beziehen, jedoch zu wenige die Beiträge einzahlen können. Durch die Unsicherheit der Finanzierung sinkt auch das Vertrauen in den Generationenvertrag, so dass Leute vermehrt auf private Vorsorgemöglichkeiten (z.B. höhere eigene Ersparnisse) zurückgreifen. Es steht zur Diskussion, den Generationenvertrag an diese veränderten Verhältnisse anzupassen.
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Ein bisschen schief, dieser Vergleich; auch ein bisschen primitiv!