Geothermie

Geothermie – auch Erdwärme genannt – ist die in Form von Wärme gespeicherte Energie unterhalb der Erdoberfläche. Die Wärme stammt grösstenteils aus dem radioaktiven Zerfall im Gestein der Erdkruste und zu einem kleinen Teil aus dem Wärmeaustausch mit dem tieferen Erdinneren.

Erdwärme bietet eine alternative Energiequelle zur Wärme- und Stromerzeugung, die von Klima, Tages- und Jahreszeit unabhängig ist. Erdwärme wird zu den erneuerbaren (nachhaltigen) Energien gerechnet, da sie für menschliche Zeiträume unerschöpflich ist.

Mit Hilfe moderner Technologien (Bohrungen und Förderpumpen) wird bei der geothermischen Energienutzung die Wärme aus der Tiefe an die Erdoberfläche befördert. Die technisch-ökonomisch erreichbare Bohrungstiefe liegt bei 5000 m.

In der Schweiz beschränkt sich die Nutzung hauptsächlich auf Heiz- und Kühlzwecke mit Erdwärme aus den obersten 500 m ab Erdoberfläche. Bohrungen ins tiefere Erdinnere ermöglichen Erdwärme mit höheren Temperaturen (>110 °C) zu fördern, die für die Stromerzeugung rentabel ist. In der Schweiz existierte nur ein Projekt (DHM Projekt in Basel), welches versuchte, diese Energie zu nutzen. Das Projekt wurde eingestellt.

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NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
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