Beim Indirekten Gegenvorschlag stellt die Bundesversammlung oder der Bundesrat im Rahmen einer Volksabstimmung der Initiative eine Gesetzesänderung oder -vorschlag gegenüber, welche dem Kern der Volksinitiative Rechnung tragen aber weniger weit gehen sollen.
Bei der Abstimmung wird über die Initiative abgestimmt. Der indirekte Gegenvorschlag kommt nicht zur Abstimmung. Er tritt automatisch in Kraft, falls die Initiative abgelehnt wird. Ist dies der Fall, kann gegen den indirekten Gegenvorschlag das Referendum ergriffen werden. Kommt dieses zustande, wird über den indirekten Gegenvorschlag ebenfalls abgestimmt. Kommt das Referendum nicht zustande, tritt der indirekte Gegenvorschlag in Kraft.
Im Gegensatz zum indirekten Gegenvorschlag präsentiert das Parlament dem Volk bei einer Vorlage hin und wieder einen direkten Gegenvorschlag. Dann wird bei der Abstimmung sowohl über die Initiative als auch über den direkten Gegenvorschlag abgestimmt. In diesem Fall kann das Volk sich für eine Vorlage entscheiden, beide ablehnen oder beide annehmen. Zudem muss der Stimmbürger eine Präferenz angeben, für den Fall, dass beide Vorlagen angenommen werden. Das heisst, er muss auf dem Stimmzettel mittels einer Stichfrage angeben, welche Variante er bevorzugen würde.
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