Der Inländervorrang ist eine gesetzliche Regelung, welche verlangt, dass Ausländer aus Nicht-EU/EFTA-Staaten in der Schweiz nur dann eine Arbeitsbewilligung erhalten, wenn für die Arbeitsstelle kein Schweizer oder keine Person aus dem EU/EFTA-Raum gefunden werden kann. Das heisst, dass Personen aus der Schweiz und der EU/EFTA-Staaten Vorrang haben.
Durch das bilaterale Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU werden Personen aus dem EU/EFTA-Raum gleich wie Schweizer behandelt. Damit konnte das Prinzip des Inländervorrangs stark eingeschränkt werden.
Für die neueren EU-Staaten galt bis 2011 noch eine Übergangsfrist, während deren die Schweizer gegenüber Personen aus den neueren EU-Staaten noch Vorrang hatten.
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