Das Kollegialitätsprinzip beschreibt das Zusammenspiel des Bundesrates. Alle Mitglieder des Bundesrates sind gleichberechtigt und Entscheide werden gemeinsam getroffen. Dabei wird anstelle einer einfachen Mehrheitsabstimmung ein Konsens angestrebt. Der getroffene Entscheid wird von allen Mitgliedern vertreten, selbst wenn die persönliche Meinung von derjenigen des Gesamtbundesrats abweicht. So tritt der Bundesrat gegen Aussen mit einer einheitliche Haltung auf und die politische Verantwortung wird von allen Mitgliedern gemeinsam getragen. Rechtlich verankert ist das Kollegialitätsprinzip im Artikel 177 der Bundesverfassung.
Ein bisschen schief, dieser Vergleich; auch ein bisschen primitiv!
Nun darf endlich Aarau in Küttigen einmarschieren, Herr S., auch das ist nur vernünftig.
@Sägesser Verdichtungen mit hoher Wohnqualität sind sehr schwer zu realisieren. Nur ein Teil der Bevölkerung fühlt sich wohl in engen…