Als Kumulieren bezeichnet man das doppelte Hinschreiben einer Person auf einer Liste. Person und Partei erhalten dadurch zwei Stimmen. Kumulieren kann bei den Nationalratswahlen eingesetzt werden. Bei Ständeratswahlen ist Kumulieren ungültig, da darf eine Person nur einmal auf den zwei vorgedruckten Linien stehen.
Auf einem Wahlzettel darf eine Person maximal zweimal genannt werden. Beim Kumulieren muss die Person beide Male mit vollem Namen hingeschrieben werden. Gänsefüsschen (“) und “dito” sind ungültig.
Solches gibt es bereits heute (Postagenturen). Probleme dazu: Postagenturen können nicht alles erledigen wie Poststellen. Postagenturen benötigen Platz (so auch…
Die EWR-Frage war keine Frage des Freihandels oder des Zugangs zum Binnenmarkt, nein: Es war eine Frage der Demokratie. «Solange…
Welche Folgen sehen Sie mit dem Vorschlag gemäss Ihrem Beitrag? Die Schweiz kann sich nicht annähernd selbst versorgen. Importe, Exporte…