Als Kumulieren bezeichnet man das doppelte Hinschreiben einer Person auf einer Liste. Person und Partei erhalten dadurch zwei Stimmen. Kumulieren kann bei den Nationalratswahlen eingesetzt werden. Bei Ständeratswahlen ist Kumulieren ungültig, da darf eine Person nur einmal auf den zwei vorgedruckten Linien stehen.

Auf einem Wahlzettel darf eine Person maximal zweimal genannt werden. Beim Kumulieren muss die Person beide Male mit vollem Namen hingeschrieben werden. Gänsefüsschen (“) und “dito” sind ungültig.

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Zu viele Kita-Anbieter? Kehrt die Eigenbetreuung zurück? Die viele unausgelasteten Kitas in den Städten sind vielleicht die ersten Anzeichen für die Rückkehr der Eigenbetreuung der Kinder oder negative Erfahrungen mit der Kita-Betreuung. Die fairste und unideologischste Lösung wäre eine Betreuungszulage für Eltern mit Kindern, unabhängig von der Betreuungsart. Ein Elternteil, der zur Betreuung zuhause bleibt, könnte es als Lohn sehen. Die betreuenden Grosseltern hätten einen Zustupf. Oder man verwendet das Geld für die Kita. Alle Betreuungsmodelle wären gleichberechtigt.

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