Als Kumulieren bezeichnet man das doppelte Hinschreiben einer Person auf einer Liste. Person und Partei erhalten dadurch zwei Stimmen. Kumulieren kann bei den Nationalratswahlen eingesetzt werden. Bei Ständeratswahlen ist Kumulieren ungültig, da darf eine Person nur einmal auf den zwei vorgedruckten Linien stehen.
Auf einem Wahlzettel darf eine Person maximal zweimal genannt werden. Beim Kumulieren muss die Person beide Male mit vollem Namen hingeschrieben werden. Gänsefüsschen (“) und “dito” sind ungültig.
Bei Teilzeitarbeit mit weniger als 80 Prozent Pensum beträgt der Unterschied sogar bis zu 17.600 Franken – rund 19,2 Prozent…
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\"Angestellte in der Bundesverwaltung verdienen deutlich mehr als vergleichbare Mitarbeitende in der Privatwirtschaft – vor allem bei Teilzeitpensen. Das zeigt…