Als Kumulieren bezeichnet man das doppelte Hinschreiben einer Person auf einer Liste. Person und Partei erhalten dadurch zwei Stimmen. Kumulieren kann bei den Nationalratswahlen eingesetzt werden. Bei Ständeratswahlen ist Kumulieren ungültig, da darf eine Person nur einmal auf den zwei vorgedruckten Linien stehen.
Auf einem Wahlzettel darf eine Person maximal zweimal genannt werden. Beim Kumulieren muss die Person beide Male mit vollem Namen hingeschrieben werden. Gänsefüsschen (“) und “dito” sind ungültig.
EU-Verträge: Es führt kein Weg am Ständemehr vorbei. Wenn man die Verfassung, die Verträge und die Demokratie ernst nimmt, führt…
@Sägesser Nein, das ist keine rein subjektive Wahrnehmung! Wenn ein bestimmtes politisches Thema zur Diskussion steht, müssen Befürworter:innen und Gegner:innen…
Die SVP war in der Arena nicht allein. Sie hatte Unterstützung von Urs Wietlisbach, Mitinitiant Kompass-Initiative. Das immer wieder personelle…