Die Legislatur oder Legislaturperiode ist die Zeit, welche gewählte Volksvertreter nach einer Wahl im Amt bleiben. Nach Ablauf der Legislatur müssen sie sich erneut der Volkswahl stellen. So können sie allenfalls für eine neue Legislaturperiode wiedergewählt werden.
Diese Amtsdauer ist in der Schweiz für den National- und Bundesrat auf 4 Jahre festgelegt. Beim Ständerat sind es mehrheitlich ebenfalls 4 Jahre, doch wäre es den Kantonen möglich von dieser Regel abzuweichen.
Für den Fall, dass einzelne Abgeordnete während der Wahlperiode aus der Volksvertretung ausscheiden (etwa durch Tod), haben sich unterschiedliche Regelungen herausgebildet:
- [[Proporz]]system: In der Regel rückt der nächstgereihte Kandidat auf der Parteiliste ins Parlament vor
- [[Majorz]]system: meistens werden im Wahlkreis des ausgeschiedenen Abgeordneten Nachwahlen veranstaltet, der Sieger dieser Wahlen zieht ins Parlament ein
Was? Wie bitte?! «Es gibt keinen Klima-Notstand»? Das sagen zumindest 1100 Wissenschaftler. Sie stellen sich gegen die «schädliche und unrealistische…
Wenn es um viel im eigenen Interesse verschwendetes Geld ging (Swissair, UBS, Spesen, Boni), waren immer FDP-Politiker:innen involviert. Ist irgendwie…
Nachtrag: S’OSCHTERHÄSLI GUMPT ??? In den Kindergärten von Erlenbach (ZH) müsste das mundartlich aber so tönen: S Òòschdèrhäsly ggùmbbèt.