Die Legislatur oder Legislaturperiode ist die Zeit, welche gewählte Volksvertreter nach einer Wahl im Amt bleiben. Nach Ablauf der Legislatur müssen sie sich erneut der Volkswahl stellen. So können sie allenfalls für eine neue Legislaturperiode wiedergewählt werden.

Diese Amtsdauer ist in der Schweiz für den National- und Bundesrat auf 4 Jahre festgelegt. Beim Ständerat sind es mehrheitlich ebenfalls 4 Jahre, doch wäre es den Kantonen möglich von dieser Regel abzuweichen.

Für den Fall, dass einzelne Abgeordnete während der Wahlperiode aus der Volksvertretung ausscheiden (etwa durch Tod), haben sich unterschiedliche Regelungen herausgebildet:

  • [[Proporz]]system: In der Regel rückt der nächstgereihte Kandidat auf der Parteiliste ins Parlament vor
  • [[Majorz]]system: meistens werden im Wahlkreis des ausgeschiedenen Abgeordneten Nachwahlen veranstaltet, der Sieger dieser Wahlen zieht ins Parlament ein

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Kanton Aargau: Starkes Bevölkerungswachstum – aber zu wenig Arbeitsplätze Wenn es noch eine wirksame Raumplanung mit quantitativen Steuerungsmöglichkeiten wie in den 60er oder 70er Jahre gäbe, könnte man verhindern, dass die Ansiedlung von attraktiven Unternehmungen fast nur noch in den Grossagglomerationen und in Flughafennähe stattfindet. Die überregionale räumliche Steuerung der Siedlungsentwicklung wurde aber aufgegeben und damit auch die Chance, dass der Kanton Aargau mit seinen attraktiven Regionalzentren zu einer echten Alternative für neue wertschöpfungsintensive Arbeitsplätze werden konnte.

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