Die Legislatur oder Legislaturperiode ist die Zeit, welche gewählte Volksvertreter nach einer Wahl im Amt bleiben. Nach Ablauf der Legislatur müssen sie sich erneut der Volkswahl stellen. So können sie allenfalls für eine neue Legislaturperiode wiedergewählt werden.
Diese Amtsdauer ist in der Schweiz für den National- und Bundesrat auf 4 Jahre festgelegt. Beim Ständerat sind es mehrheitlich ebenfalls 4 Jahre, doch wäre es den Kantonen möglich von dieser Regel abzuweichen.
Für den Fall, dass einzelne Abgeordnete während der Wahlperiode aus der Volksvertretung ausscheiden (etwa durch Tod), haben sich unterschiedliche Regelungen herausgebildet:
- [[Proporz]]system: In der Regel rückt der nächstgereihte Kandidat auf der Parteiliste ins Parlament vor
- [[Majorz]]system: meistens werden im Wahlkreis des ausgeschiedenen Abgeordneten Nachwahlen veranstaltet, der Sieger dieser Wahlen zieht ins Parlament ein
Jesus vor Pilatus, seine Verurteilung durch ihn (freigelassen wurde von der grölenden Herde der Revolutionär und Mörder Barnabas), die folgende…
Ein bisschen schief, dieser Vergleich; auch ein bisschen primitiv!
Nun darf endlich Aarau in Küttigen einmarschieren, Herr S., auch das ist nur vernünftig.