Der Begriff Rente bezeichnet allgemein eine wiederkehrende Geldleistung, die während ihrer Laufzeit von keiner Gegenleistung (mehr) abhängig ist.
Von einer Rente wird meistens in Zusammenhang mit der Altersvorsorge gesprochen. Nach Erreichen des Pensionsalters kann man in der Schweiz gemäss dem Drei-Säulensystem eine Altersrente über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV, 1. Säule) sowie über die [[Berufliches Vorsorge Gesetz|berufliche Vorsorge]] (BVG, 2. Säule) beziehen. Bei der AHV gibt es für Witwen, Witwer und hinterbliebene Kinder eine Hinterlassenenrente. Bei Invalidität wird von der IV eine Invalidenrente ausbezahlt.
Jesus vor Pilatus, seine Verurteilung durch ihn (freigelassen wurde von der grölenden Herde der Revolutionär und Mörder Barnabas), die folgende…
Ein bisschen schief, dieser Vergleich; auch ein bisschen primitiv!
Nun darf endlich Aarau in Küttigen einmarschieren, Herr S., auch das ist nur vernünftig.