Der Begriff Personengesellschaft umschreibt rechtliche Gesellschaftsformen, bei denen die Gesellschafter (Personen) das prägende Element sind. Sie sind abzugrenzen von den Kapitalgesellschaften, bei denen primär das Gesellschaftskapital im Zentrum steht.
Personengesellschaften sind Rechtsgemeinschaften im juristischen Sinn. Sie verfügen über kein festes Grundkapital und die Gesellschafter haften persönlich für Gesellschaftsschulden. Zur Gründung sind mindestens zwei Personen nötig.
Im schweizerischen Obligationenrecht werden drei verschiedene Personengesellschaften definiert; die [[einfache Gesellschaft]], die [[Kollektivgesellschaft]] und die [[Kommanditgesellschaft]].
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