Das Schengen Abkommen der EU, dem die Schweiz mit den Bilateralen 2 beigetreten ist, regelt den Grenzübertritt von Personen zwischen Staaten, die dem Abkommen beigetreten sind.
Das Abkommen untersagt, dass Personen beim Übertritt von einem Schengenland in ein anderes systematisch kontrolliert werden. Damit soll der Personenverkehr innerhalb der EU vereinfacht werden.
In der Schweiz kommt als Ersatz zu den systematischen Kontrollen an den Grenzen die [[Schleierfahndung]] zum Einsatz.
Das Abkommen beinhaltet weiter den Aufbau des [[Schengener Informationssytem]] SIS. Dies ist eine schengenweite Fahndungsdatenbank für Personen und Sachgegstände. Damit soll die Sicherheit im Schengenraum verbessert und die grenzübergreifende Verfolgung von Straftaten verbessert werden.
@Sägesser Ja, falsch gelesen: Wenn in AUFNAHMESTAATEN die Gewaltquoten zu hoch sind, sollten diese weniger Asylsuchende aufnehmen dürfen.
@Sägesser Und wenn der Staat selbst falsche Tatsachenbehauptungen aufstellt und lügt? Kann man den dann auch bestrafen?
Lese ich da etwas falsch? Zuerst wird bemängelt, dass Afghanen fünf- und Marokkaner achtmal häufiger wegen schwerer Gewalttaten angezeigt werden…