Der Begriff Sozialstaat bezeichnet ein Gemeinwesen, das bestrebt ist, soziale Unterschiede zwischen seinen Mitgliedern zumindest teilweise auszugleichen. Damit soll die Teilhabe aller an den gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen gewährleistet werden.

Der Sozialstaat soll soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit herstellen und seine Bürger vor Notlagen bewahren. So hat jeder ein Recht auf ein Dach über dem Kopf und die Versorgung seiner Grundbedürfnisse.
Ausdruck des Sozialstaatsprinzips sind z.B. gesetzliche Krankenversicherung, Unfallversicherung, Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und Arbeitslosenversicherung.

Heute orientieren sich alle Staaten Westeuropas an gewissen sozialstaatlichen Prinzipien.

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