Der Begriff Sozialstaat bezeichnet ein Gemeinwesen, das bestrebt ist, soziale Unterschiede zwischen seinen Mitgliedern zumindest teilweise auszugleichen. Damit soll die Teilhabe aller an den gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen gewährleistet werden.
Der Sozialstaat soll soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit herstellen und seine Bürger vor Notlagen bewahren. So hat jeder ein Recht auf ein Dach über dem Kopf und die Versorgung seiner Grundbedürfnisse.
Ausdruck des Sozialstaatsprinzips sind z.B. gesetzliche Krankenversicherung, Unfallversicherung, Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und Arbeitslosenversicherung.
Heute orientieren sich alle Staaten Westeuropas an gewissen sozialstaatlichen Prinzipien.
EU-Verträge: Es führt kein Weg am Ständemehr vorbei. Wenn man die Verfassung, die Verträge und die Demokratie ernst nimmt, führt…
@Sägesser Nein, das ist keine rein subjektive Wahrnehmung! Wenn ein bestimmtes politisches Thema zur Diskussion steht, müssen Befürworter:innen und Gegner:innen…
Die SVP war in der Arena nicht allein. Sie hatte Unterstützung von Urs Wietlisbach, Mitinitiant Kompass-Initiative. Das immer wieder personelle…