1. Sonstiges

Rechte , Menschenrechte

Unser Recht­staat ver­kommt mehr und mehr zu einem Pflicht­staat. Statt den Fokus auf die ge­mein­sam ver­ein­bar­ten Rechte zu le­gen, wer­den fast nur noch immer neue Pflich­ten und Vor­schrif­ten ge­ne­riert. Ei­gent­lich wsind Vor­schrif­ten nur nötig und le­gi­tim, um die ver­ein­bar­ten Rechte der Men­schen zu gewährleisten. 

Für alle Rechte und für die Menschenrechte gilt zu­dem: dies sind Rech­te, wel­che Men­schen (ge­nau­er: die Mit­glie­der der mensch­li­chen Ge­sell­schaft) zum ge­gen­sei­ti­gen Nut­zen ver­ein­bart haben.
Dazu gehören mit höchster Priorität das Recht auf Schutz des Le­bens und der körperlichen, geis­ti­gen, see­li­schen und psy­chi­schen Un­ver­sehrt­heit vor mensch­li­chen Übergriffen. Wei­ter haben die Men­schen Rechte zum Nut­zen aller ver­ein­bart, die mit einer möglichst hohen Lebensqualität zu tun haben : zu nen­nen sind da

– Persönlichkeitsrechte​ (Ehre, Datenschutz) 

– Freiheit, Selbstbestimmung
– Bildung, Erziehung, Förderung
– Mitbestimmung in gesellschaftspolitisc​hen Aspekten
– Eigentum- Meinung und Meinungsäusserung
– Mobilität- Nutzung und Schutz eigener Ressourcen

Und jetzt der Aspekt, den selbsternannte Menschenrechtler meistens zu vergessen und/oder zu unterschlagen belieben, und auf den sie sich auch gar nicht gerne aufmerksam machen lassen : es ist auch ein Recht der menschlichen Gesellschschaft (wie bei jeder anderen Gesellschaft auch), Mitglieder aufgrund von deren eigenem Verhalten (zum Schaden anderer Mitglieder der menschlichen Gesellschaft – ich denke da hauptsächlich an Gewaltstraftäter) aus dieser Gesellschaft auszuschliessen und sie der Gesellschaft der Unmenschen zuzuordnen. Und für die Unmenschen hat logischerweise niemand Menschenrechte definiert, denn die sind den Menschen vorbehalten.  
Unmenschenrechte wollen wir auch gar nicht erst definieren, denn auch Unkraut wird schliesslich im Interesse des Krauts einfach ausgerissen und biologisch entsorgt.

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Comments to: Rechte , Menschenrechte
  • August 14, 2011

    Herr Werner Klee,

    Wir haben in diesem Staat Schweiz Rechte und Pflichten, Pflichten und Rechte. Und ausserdem ist nichts Gratis.
    Wir haben die Pflicht, uns Gesetzeskonform zu verhalten, daraus wird uns das Recht gegeben, dass wir uns „relativ“ Frei bewegen dürfen.

    Unsere persönliche Freiheit hört da auf, wo wir mit unserem Verhalten die Freiheit der Anderen einschränken.

    Unsere Pflichten sind recht gut und einfach zu merken niedergeschrieben in den 10Geboten, was „Du sollst“, und alleine das Einhalten dieser 10Gebote (als nichtreligiöser schreibe ich das) würde so manche Probleme lösen.

    Wer also stiehlt, oder betrügt, oder nach der Frau des Nachbarn schielt, oder gar tötet, lügt, verstösst gegen Regeln, sagen wir Pflichten.
    Und deshalb werden seine Rechte eingeschränkt.
    Ohne so einen Menschen als (Unmenschen oder Unkraut) zu bezeichnen, was primitiv dahergeredet ist.
    Unkraut in dem Sinne gibt es nicht, in der Natur, sondern nur Kraut, das uns nicht passt, das es da wächst.
    Und diesen Menschen mit seiner Krankheit, seinen unkontrollierbaren Trieben, wir müssen nur dafür besorgt sein, dass die in einem Sicheren Umfeld aufgehoben sind. Mit Ihrem Verhalten, Ihren Taten haben die selber Ihre Rechte zerstört.

    Wir haben uns als moderne zivilisierte Menschen zum Ziel gesetzt, solche Kranken Menschen weiterleben zu lassen. In Gewahrsam, für immer, anstelle sie sofort zu töten.
    Also sollten jetzt die Beauftragten den Job und die Pflicht aufgreifen, und diese Verwahrung umsetzen. Oder den Job abgeben, es ist freiwillig, so einen Job auszuüben. Die können auch als Pizzabäcker, Kanalreiniger, oder Bademeister einen Job tun.

    P.S. weil sie mit zweifelhaften Worten hier schreiben, bewerte ich sie negativ, Herr Klee.

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  • August 15, 2011

    100% Sicherheit bei Wiederholungstäter gibt es nur, wenn der Täter (das Unkraut?) entsorgt wird. Nicht zu vergessen, es wäre viel günstiger.

    Wer andere Menschen die Existenz streitig macht, dem sollte selbst das “Existenzrecht” entzogen werden.

    Herr Nabulon, Sie kritisieren, dass so das eigene Recht “unterwandert wird”. jedoch ist die Freiheit ebenso ein Recht, also steht dies auch jetzt im Widerspruch.

    In meinen Augen sind gewisse Individuen es nicht wert, als Menschen angesehen zu werden. Herr Klee nennt diese “Unmenschen”. Für mich gilt es dies zu bekämpfen, wie eine Krankheit….
    In anderen Augen sind und bleiben solche Individuen Menschen. Ist es denn menschlicher, diese lebenslang wegzusperren? Oder ist das genau die Strafe? Geht es dann nicht um Genugtuung, statt um das Intakthalten der Gesellschaft?

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  • August 19, 2011

    Herr Nabulon,

    gerne gehe ich Ihre Antwort Punkt für Punkt durch.
    “Wir haben in diesem Staat Schweiz Rechte und Pflichten, Pflichten und Rechte”.
    NEIN, HABEN wir nicht: wir DEFINIEREN Rechte, und damit diese Rechte gewährleistet werden können, vereinbaren wir Pflichten und Eimschränkungen. Aber weder die Rechte noch die Pflichten sind einfach da, und deshalb “haben” wir sie auch nicht einfach. Wie sie selber sagen: “… ist nichts Gratis”.

    “Wir haben die Pflicht, uns Gesetzeskonform zu verhalten, daraus wird uns das Recht gegeben, dass wir uns „relativ“ Frei bewegen dürfen”
    Es ist gerade umgekehrt: uns wird kein Recht gegeben (von wem denn?), sondern wir (die Mitglieder dieser Gesellschaft) haben diese Rechte vereinbart. Dass man die damit verbundenen Pflichten akzeptieren muss, ist richtig. Wenn aber ein Gesetz uns Pflichten auferlegt, die nicht dem Schutz des Rechts irgendeines Anderen dienen, dann soll man sich eben gerade nicht gesetzeskonform verhalten, wie Sie es verlangen, sondern dieses nutzlose Gesetz ignorieren (bis es geändert wird) oder noch besser die Änderung dieses nutzlosen Gesetz selber veranlassen.

    “Unsere persönliche Freiheit hört da auf, wo wir mit unserem Verhalten die Freiheit der Anderen einschränken.” Damit bin ich einverstanden – zu ergänzen wäre noch, dass für alle die gleichen Freiheiten gelten sollen.

    “Unsere Pflichten sind recht gut und einfach zu merken niedergeschrieben in den 10Geboten, was „Du sollst“, und alleine das Einhalten dieser 10Gebote (als nichtreligiöser schreibe ich das) würde so manche Probleme lösen.”
    Als ebenfalls nicht-christlicher Mensch erhebe ich da Widerspruch, weil diese Gebote nicht demokratisch entschieden, sondern “dem gemeinen Volk” einfach aufgezwungen wurden – der sicherste Weg, Widerspruch und Inakzeptanz herauszufordern. Ausserdem vermisse ich bei den Geboten (den “Gesetzen der christlichen Kirche”) Präzisierung und Begründung. Das Gebot “Du sollst nicht töten” etwa wird täglich von jedermann übertreten – zwangsläufig, denn um organisches Leben zu erhalten, muss anderes organisches Leben geopfert (verspiesen) werden – in der Natur setzt Erhaltung von Leben die Tötung und Verwendung von anderem Leben voraus.
    Wenn mit “Du sollst nicht töten” nur das Töten von menschlichem Leben gemeint ist, dann muss das auch gesagt werden – in dieser ungenauen Formulierung und ohne Präzisierung ist dieses “Gesetz” unbrauchbar ! Im Gegensatz zum Gesetzgeber, der seine Gesetze möglichst nicht-mehrdeutig formulieren muss, darf jedoch die Kirche sich eine vage Formulierung erlauben – und hier hat sie das wohl bewusst getan, um der Frage auszuweichen, was menschliches Leben eigentlich genau ist, und wodurch eine Sonderstellung des menschlichen Lebens gegenüber allen anderen Lebensformen gerechtfertigt sein soll.
    Die fehlende Begründung des Gebots, dass menschliches Leben nicht durch Menschen ausgelöscht werden soll, ist recht einfach nachvollziehbar: auch hier geht es nicht primär um die Einhaltung bzw Verletzung einer Regel, sondern wer das Leben anderer Menschen nicht respektiert, wird irgendwann auf einen Menschen treffen, der seinerseits Menschen tötet statt deren Leben zu respektieren – das Recht auf Schutz des menschlichen Lebens vor menschlichen Übergriffen ist also primär im ureigenen Interesse jedes Menschen, sofern sich jeder daran hält.
    Im Übrigen bin auch ich als nicht-Christ ich mit Ihnen einverstanden, dass die 10 Gebote des Christentums ein sehr sinnvoller Leitfaden für ein angenehmes Leben in Frieden sein könnten, wenn jedermann sich freiwillig daran halten würde !

    “Wer also stiehlt, oder betrügt, oder nach der Frau des Nachbarn schielt, oder gar tötet, lügt, verstösst gegen Regeln, sagen wir Pflichten”.
    Das ist zwar richtig, aber entscheidend ist etwas anderes: Wer stiehlt, betrügt etc, verletzt die Rechte Anderer – und damit das nicht passiert, haben wir die Pflichten, Regeln und Vorschriften definiert. Die Missetat ist NICHT die Regelverletzung, sondern die Verletzung der Rechte Anderer. Denn Menschen sind wichtiger als Regeln, und deshalb sind die Rechte der Menschen das wichtige gesellschaftliche Gut, und die Regeln sind lediglich das Mittel dazu.

    “Und deshalb werden seine Rechte eingeschränkt”. Richtig : wer die Rechte anderer nicht respektiert, kann auch keine Respektierung seiner Rechte erwarten.

    “Ohne so einen Menschen als (Unmenschen oder Unkraut) zu bezeichnen, was primitiv dahergeredet ist.
    Unkraut in dem Sinne gibt es nicht, in der Natur, sondern nur Kraut, das uns nicht passt, das es da wächst.
    Und diesen Menschen mit seiner Krankheit, seinen unkontrollierbaren Trieben, wir müssen nur dafür besorgt sein, dass die in einem Sicheren Umfeld aufgehoben sind. Mit Ihrem Verhalten, Ihren Taten haben die selber Ihre Rechte zerstört.” (Ich nehme an, Sie meinen damit trotz grossgeschriebenem “I” nicht mein Verhalten, sonder das Verhalten der Triebverbrecher ..)

    Eigentlich wollen wir dasselbe: es gilt zu verhindern, dass die Rechte auf Leben und Unversehrtheit von Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft gefährdet und verletzt werden durch “menschenähnliche abartige Kreaturen” (ich nenne sie Unmenschen, weil ihre Taten unmenschlich sind), die so etwas eben tun.

    “Wir haben uns als moderne zivilisierte Menschen zum Ziel gesetzt, solche Kranken Menschen weiterleben zu lassen. In Gewahrsam, für immer, anstelle sie sofort zu töten.
    Also sollten jetzt die Beauftragten den Job und die Pflicht aufgreifen, und diese Verwahrung umsetzen. Oder den Job abgeben, es ist freiwillig, so einen Job auszuüben. Die können auch als Pizzabäcker, Kanalreiniger, oder Bademeister einen Job tun.”
    Da bin ich sehr einverstanden, dass das vom Volk längst beschlossene Verwahrungsgesetz endlich auch konsequent angewandt wird.
    Wer mit Opfern von Gewalttaten (und deren Angehörigen) zu tun hat, weiss aber, dass mit Bestrafung und Verwahrung der Täter zumindest die Traumatisierung der Opfer nicht behoben ist, besonders dann nicht, wenn eine eigentliche Wiedergutmachung nicht erfolgt oder erfolgen kann. Es geht mir nicht darum, der Selbstjustiz das Wort zu reden – trotzdem meine ich, wer aufgrund einer nicht wiedergutgemachten Gewaltstraftat dem Täter das Recht auf Leben und Unversehrtheit abspricht, der hat mein (Ein-)Verständnis. Und es kann keinesfalls Aufgabe der Gesellschaft und ihrer ermächtigten Instanzen sein, in einem solchen Fall dann (missbrauchte) Rechte des ursprünglichen Täters zu “schützen” und Sanktionen gegen das ursprüngliche Opfer zu treffen, denn die Gesellschaft ist in diesem Fall nicht neutrale Beurteilungsinstanz, sondern MITSCHULDIG aufgrund der Vernachlässigung der Pflicht, das ursprüngliche Opfer zu schützen. Und einem Mitschuldigen stehen keine Urteils- und Sanktionskompetenzen zu.

    “P.S. weil sie mit zweifelhaften Worten hier schreiben, bewerte ich sie negativ, Herr Klee.”
    Kein Problem, das ist Ihr gutes Recht. Auch wenn ich einigen Ihrer Ausführungen widersprochen habe, bewerte ich Ihre Antwort trotzdem positiv, weil wir eigentlich gar nicht so völlig unterschiedlich denken, und auch, weil ich es gut finde, dass sie sich eine Meinung gebildet haben und auch offen dazu stehen.

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  • August 23, 2011

    Die Menschenrechte kennen da auch Regeln, wann jemand sich nicht auf ein Menschenrecht beziehen darf. Das Problem sind meines Erachtens nicht die Menschenrechte als solche, sondern die Umsetzung durch die internationalen Gerichte und von den NGOS.

    Würden bei allen Länder mit gleichen Ellen gemessen, so würde die Schweiz als mustergültig dastehen.

    “Ihm selbst werden unzählige Vergehen gegen die Menschrechte vorgeworfen. Nun soll ausgerechnet der libysche Machthaber Muhammar al-Gaddafi für die UN die Wahrung der Menschenrechte überwachen. Neben Libyen wurde die Schweiz, mit der Gaddafi heftige Konflikte austrägt, in den Menschenrechtsrat gewählt.”

    http://​www.welt.de/politik/a​usland/article7625832​/Gaddafi-wacht-fuer-U​N-ueber-die-Menschenr​echte.html

    Als typische Beispiel einer Menschenrechtsverletz​ung (von Deutschland verletzt) ist das Recht auf “Frühstück”.

    “D​as linke Netzwerk Attac behauptet in einem Papier an die Uno, dass die Hälfte der Schüler regelmäßig ohne Frühstück zur Schule gehe.”

    http://www​.bz-berlin.de/aktuell​/deutschland/un-beric​ht-stammt-aus-dubiose​n-quellen-article1221​629.html

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    • Juli 19, 2021

      Wie oben gesagt, faktenresistenter Herr Schweizer, die Qualität der Menschenrechte misst sich ja gerade daran, wie gut auch die Rechte der Täter geschützt sind.

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  • September 14, 2014

    Die Entscheidungen vom Bundesverwaltungsgeri​cht und wem auch immer, sind falsch. Sind einseitig und entsprechen absolut NICHT dem Menschenrecht.

    – Wer ein Verbrechen begeht, deswegen verurteilt ist hat seine Menschenrechte gegenüber dem korrekt Verhaltenden, verwirkt

    – Wenn man jemandem aufgrund eines Vergehens in Bezug zum Strassenverkehr in der Schweiz den Ausweis entzieht, kann das sogar ein “Entzug auf unbestimmte Zeit” sein. Demzufolge ist dieser Entzug auch nicht rechtlich zulässig?

    Ist stelle fest, man geht immer mehr dahin, dass man Menschenrechte falsch anwendet, falsch definiert und auch durch juristische Tricks verdreht und damit alles über den Haufen wirft.

    Ein sich korrekt verhaltender Mensch hat immer weniger das Bedürfnis sich korrekt zu verhalten, da der Unterschied zwischen Korrekt und Falsch immer kleiner wird dank solchen Entscheiden. Daher wunderts mich nicht, dass es in den Köpfen gewisser Menschen immer weniger zum Verständnis kommt; “Was ist Dein und was ist Mein”

    Wir müssen uns einfach mal bewusst sein, dass Jemand der ein Verbrechen begeht, dieses zum Schaden VIELER Menschen die sich korrekt verhalten getan hat. Wenn ein Verbrechen nicht wirklich konsequenzen hat, ist die “Schwellgrenze” dieses erneut zu tun relativ klein. Da können mir Psychologen, Psychiater und all die Superspeziallisten anderes erzählen.

    Sicher gibt es auch bei solchen Menschen Jene die sich mittels “gut zureden” überzeuge lassen, dass es falsch war was sie getan haben. Aber dazu bräuchte es ein vernünfitiges Verständnis.

    Aber es ist auch ein Menschenrecht, dass wir KEINEN Schaden erleiden müssen, weil ein Anderer glaubt er müsse den Schaden zufügen. Und wer hat nun mehr Rechte? Jene X-Milliarden, die sich korrekt verhalten, oder Diejenigen die ein Verbrechen begehen?

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  • September 14, 2014

    “(…) es ist auch ein Recht der menschlichen Gesellschschaft (wie bei jeder anderen Gesellschaft auch), Mitglieder aufgrund von deren eigenem Verhalten (zum Schaden anderer Mitglieder der menschlichen Gesellschaft – ich denke da hauptsächlich an Gewaltstraftäter) aus dieser Gesellschaft auszuschliessen und sie der Gesellschaft der Unmenschen zuzuordnen. Und für die Unmenschen hat logischerweise niemand Menschenrechte definiert, denn die sind den Menschen vorbehalten. (…)”

    Da irren Sie sich gewaltig, Herr Klee. Die Qualität der Menschenrechte misst sich ja gerade daran, wie gut auch die Rechte der Täter geschützt sind.

    Kriminelle Ausländer dürften künftig nicht mehr unbefristet von der Schweiz ferngehalten werden, selbst dann nicht, wenn sie gefährlich sind. Das sagte kürzlich das Bundesverwaltungsgeri​​​cht.

    “(…) Das Bundesamt für Migration (BfM) darf künftig keine unbefristeten Einreiseverbote mehr verhängen, auch nicht gegenüber Ausländern, die eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. (…)

    Zur Begründung verweisen sie auf die Rückführungsrichtlini​​​e der EU, die für die Schweiz verbindlich ist, und auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, wonach Einreiseverbote in jedem Fall zu befristen sind. Zudem argumentieren sie mit den neuen Verfassungsbestimmung​​​en zur Ausschaffung krimineller Ausländer. Diese im Rahmen der Ausschaffungsinitiati​​​ve eingeführten Regelungen zielen auf einen härteren Umgang mit ausländischen Delinquenten hin und sehen vor, dass gewisse Taten automatisch zum Verlust des Aufenthaltsrechts führen und die Täter während fünf bis 15 Jahren, im Wiederholungsfall während 20 Jahren nicht mehr in die Schweiz einreisen dürfen.”

    http://ww​​​w.nzz.ch/schweiz/ge​l​o​ckerte-einreiseve​rb​ot​e-1.18382382


    De​sha​lb hat ja sogar die von der Mehrheit der Stimmenden angenommene Eidgenössische Volksinitiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiat​​​ive)» das Einreiseverbot BEFRISTET.

    (Zu beachten ist auch, dass seither das Unwort “Ausschaffung” Eingang in das deutschschweizerische​​​ Standarddeutsch gefunden hat.)

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  • September 14, 2014

    Ich habe wieder einmal versucht, Herr Wild, eine Antwort auf Ihren Kommentar zu posten. Und erneut versuchen Sie durch das Löschen Ihres Beitrags und die umgehende Wiedereinstellung unliebsame Antworten zu unterdrücken. Immer noch das gleiche Niveau also…

    Trotzdem, hier halt nochmals als eigener Kommentar auf den Sie keine Löschkompetenz besitzen:

    Vielen Dank für die, Herr Wild, Offenlegung, dieser skandalösen Urteile durch Schweizerische und fremde Richter!

    Daraus kann allerdings nur geschlossen werden, dass die Rechtsprechung nach Annahme der „Initiative für die Ausschaffung krimineller Ausländer“ künftig entsprechend der neu in die Verfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft aufgenommenen Verfassungstexte angepasst oder gar geändert werden muss.

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