bundesgesetz

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  2. National
Bereits im Frühjahr respektive Som-mer 2015 hat der Nationalrat sowie Ständerat das Nachrichtendienstge-setz verabschiedet. Laut Bund soll das Nachrichtendienstgesetz (NDG) als moderne gesetzliche Grundlage alle nachrichtendienstlichen Tätigkeiten umfassend regeln. Das NDG soll die Bundesgesetze über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit sowie über die Zuständigkeit im Be-reich des zivilen Nachrichtendienstes ersetzen, welche nicht mehr zeitge-mäss seien und nicht mehr der aktu-ellen Bedrohungslage entsprechen. Im Oktober 2015 wurde das Referen-dum ergriffen und bis im Februar dieses Jahres die benötigte Unter-schriftenanzahl erreicht. Deswegen wird das Volk nun am 25.09.2016 über das neue Bundesgesetz abstim-men. Da es sich hierbei um ein fakul-tatives Referendum handelt, ist keine Mehrheit der Standesstimmen nötig sondern nur eine Volksstimmen-mehrheit.
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Am 1. Mai 2010 trat in der Schweiz das neue Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft. Kantone dürfen über dieses Gesetz hinausgehende Regelungen einführen. Die zur Abstimmung stehende Vorlage will das Rauchverbot in der Bundesverfassung verankern. Damit soll eine einheitliche, nationale Lösung geschaffen werden, welche von allen Kantonen zwingend eingehalten werden muss.
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  2. National
Die Invalidenversicherung (IV) hat das Ziel dauerhafte Invalidität zu vermeiden und wo dies nicht mehr möglich ist, den Existenzbedarf der betroffenen Personen zu sichern. Da die Anzahl der Leistungsbezüger kontinuierlich zugenommen hat, macht die IV seit Jahren Verluste in Milliardenhöhe. Die 5. Revision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung will daher durch Früherkennung das Ausscheiden von Personen aus dem Erwerbsleben verhindern und gewisse Leistungen kürzen.
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Heute bekommen die meisten Eltern für jedes Kind vom Staat monatlich Familienzulagen. Diese Familienzulagen werden in allen 26 Kantonen unterschiedlich geregelt. Im März hat das Parlament ein neues Bundesgesetz über die Familienzulagen verabschiedet, welches die Kinder- und Ausbildungszulagen vereinheitlichen soll. Gegen dieses Gesetz wurde das Referendum ergriffen.
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  2. National
Ende 2008 läuft ein Gesetz aus, welches bisher die Osthilfe geregelt hat. Dieses Gesetz soll durch das am 31. März 2004 erlassene "Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas" abgelöst werden. Einerseits wird damit die Weiterführung der Unterstützung der ehemals kommunistischen Länder Osteuropas und der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) auf ihrem Weg zu einer offenen Volkswirtschaft und stabilen Demokratie ermöglicht (klassisch Osthilfe bzw. Transitionshilfe gemäss Kasten Seite 2). Andererseits schafft das überarbeitete Osthilfegesetz neuerdings auch die Rechtsgrundlage für finanzielle Hilfe an die neuen 10 EU-Mitgliedstaaten in Osteuropa.
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