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In der Abstimmung am 25. September geht es darum zu entscheiden, ob die Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Länder ausgedehnt werden soll oder nicht. Dieser Text zeigt auf was sich bei einer Erweiterung der Personenfreizügigkeit ändern würde, wie die flankierenden Massnahmen damit zusammenhängen und was die Vor- und Nachteile einer Annahme der Vorlage sind.
  1. Politik Aktuell
Nach dem Nein zum Beitritt in den EWR 1992 hat die Schweiz beschlos-sen mit der EU Verhandlungen aufzunehmen. Ziel war es die wichtigsten Gebiete der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU zu regeln. Die ausgehandelten Verträge sind seit 1. Juni 2002 in Kraft. Einer von total sieben Bereichen dieser bilateralen Verträge ist die Personenfreizügigkeit. Als 2004 zehn neue Staaten der EU beigetreten sind, wurden sechs der sieben Bereiche der Bilateralen 1 automatisch auf diese erweitert. Die Personenfreizügigkeit musste als einziges Abkommen neu verhandelt werden. Das Parlament hat der Erweiterung Ende 2004 zugestimmt.Gegen diesen Entscheid wurde das Referendum ergriffen. Der vorliegen-de Text erläutert, was die Personenfreizügigkeit überhaupt beinhaltet, welche Auswirkungen sie bisher hatte und was sich ändert, wenn das Ab-kommen auf die zehn neuen EU-Mitgliedsstaaten ausgeweitet wird.
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