1. Sicherheit & Kriminalität

Menschenrechtsgericht​shof Keine übertriebene Polizeigewalt:

Er wei­gerte sich, seine Pa­piere zu zei­gen und wurde re­ni­tent, wor­auf ihn die Po­li­zis­ten mit einem Arm­he­bel immobilisierten, auf den Po­li­zei­pos­ten brach­ten und dort in eine Ausnüchterungszelle steckten.

 

Der EGMR kommt zum Schluss, dass es angesichts des Widerstands, den der Franzose gegen seine Festnahme geleistet hatte, gerechtfertigt war, Zwangsmassnahmen wie den Armhebel anzuwenden. Auch sei nicht erwiesen, dass die Schulterverletzung einzig durch die Drehung des Armes entstanden sei; vielmehr müsse angesichts der medizinischen Vorgeschichte des Franzosen von einer bereits bestehenden Schädigung ausgegangen werden. Die Schweizer Justiz habe die Angelegenheit zudem korrekt untersucht.

Urteil 66773/2013 vom 20. 11. 14.

http://www.nzz.c​h/schweiz/keine-ueber​triebene-polizeigewal​t-menschenrechtsgeric​htshof-1.18428741

 

Richtig so – wer sich polizeilichen Massnahmen, oder verfügten Anordnungen widersetzt – ist gewiss kein Opfer!

 

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