Ein privates Gut ist ein Gut, welches vom Markt angeboten werden kann, das heisst bei welchem der Markt nicht versagt. Das ist gegeben, wenn folgende beiden Eigenschaften zutreffen:
- Ausschliessbarkeit Nur der Besitzer des Guts kann über das Gut verfügen. Andere Personen können vom Konsum ausgeschlossen werden. Erst dies ermöglicht es, dass der Besitzer des Gutes einen Preis dafür verlangen und es verkaufen kann. Beispiel: Fahrrad. Der Besitzer des Fahrrades kann das Fahrrad nutzen und dann abschliessen. Niemand anderes kann das Fahrrad nutzen. Das Fahrrad ist daher ein ausschliessbares Gut. Im Gegensatz dazu steht beispielsweise die Landesverteidigung. Wenn 80% der Bürger eines Landes eine Landesverteidigung einsetzen, können die anderen 20% nicht davon ausgeschlossen werden. Nationale Verteidigung ist daher ein klassisches Gut, das nicht ausschliessbar ist.
- Rivalität: Der Konsum eines privaten Gutes durch eine Person schliesst den Konsum desselben Gutes durch eine weitere Person aus. Ein Brot kann beispielsweise nur durch eine Person gegessen werden, nachher ist es verbraucht. Eine Strasse hingegeben kann, sofern es kein Stau gibt, von mehreren Personen benutzt werden.
Alle Güter werden insgesamt in folgende vier Kategorien eingeteilt: Privates Gut, Natürliches Monopol, öffentliches Gut und gesellschaftliche Ressource (auch Klubgut oder Allmendegut).
Die Unterbezahlten können den höchsten aktuell geltenden Mindestlohn einklagen: Das kann der GAV-Mindestlohn sein oder der kantonale oder ein städtischer…
In den letzten zwanzig Jahren haben sich die Prämien mehr als verdoppelt. Gleichzeitig geben viele Kantone die Prämienverbilligungen immer noch…
Am 1. März 2024 hat der Bundesrat endlich beschlossen, den Verkauf u. a. des Kirschlorbeers, Sommerflieders oder Blauglockenbaums zu verbieten.…