Gedeckelte Krankenkassenprämien können arme Familien dazu verleiten, noch mehr Kinder zu bekommen. Teilzeitarbeit auf Kosten von Vollzeitarbeit würde damit noch mehr an Attraktivität gewinnen. Dies würde den Fachkräftemangel noch verschärfen. Die Bevölkerung ist primär selbstverantwortlich für ihre Gesundheit und ihren Finanzhaushalt. Wo Not ist, genügt der indirekte Gegenvorschlag mit seinen prozentualen Mindestsätzen für die Entlastung der armen Haushalte.
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Kommentare anzeigen Hide commentsMir geht Ihre Argumentation (Verleitung zu Teilzeitarbeit) nicht auf. Nehmen wir grob an, jemand hat mit 100 % einen Lohn von CHF 5\’000.00 und sollte max. eine Prämie von CHF 500.00 (10 %) bezahlen. Jetzt möchte dieser wegen der Unterstützung weniger arbeiten. So z.B. 80 %, was einen Lohn von CHF 4\’000.00 (80 % von CHF 5\’000.00) geben würde. Wo wäre da der Profit bei CHF 1\’000.00 weniger Lohn? Das wäre noch immer ein Minus von mehreren hundert Franken bei Reduktion der Arbeit. Das gleiche gilt wohl auch für Kinder. Diese Kosten und die Kinderzulagen, Unterstützungen decken diese Kosten auch kaum. Mal prüfen. P.S.: einige Firmen bieten infolge Sparmassnahmen bei den Personalkosten oftmals Teilzeitarbeit an.
Der Prämiendeckel schafft einen Anreiz für arme Familien, mehr Kinder zu haben, dafür die bezahlte Arbeitszeit zu reduzieren und damit auch weniger EInkommenssteuern zu bezahlen. Insgesamt gibt es dann mehr soziale Unterstützung und weniger Einkommen beim Haushalt und beim Staat.
Herr Schneider. Sie haben einfach Ihre Worte wiederholt ohne auf meine Argumentation einzugehen (siehe meine Rechnung mit CHF 1\’000.00 weniger Einkommen ….). Gerne erwarte ich bei Antworten auf Kommentare, dass auf diese eingegangen wird und entsprechend genauer erklärt wird. Was also soll der Vorteil (der Anreiz) sein, bei weniger Einkommen bei Arbeitsreduktionspensum im Verhältnis zu den KK-Prämien von max. 10 %. Diesen sehe ich noch immer nicht, wenn ich mir dies so durchrechne.
Was meinen Sie zu folgender Überschlagsrechnung?
Eine Einzelperson mit zwei Kindern verdient CHF 60\’000.-. Sie zahlt für sich und die 2 Kinder CHF 7\’000.- Krankenkassenprämien und CHF 5\’000.- Steuern. Gemäss Prämienverbilligungsinitiative erhält sie CHF 1\’000.- vom Staat.
Wenn diese Person ihr Arbeitspensum um ein Drittel reduziert, verdient sie CHF 40\’000.-, zahlt aber immer noch CHF 7\’000.- Krankenkassenprämien, aber nur noch CHF 3\’000.- Steuern. Gemäss Prämienverbilligungsinitiative erhält sie CHF 3\’000.- vom Staat. Von den CHF 20\’000.-, die sie wegen der Teilzeitarbeit weniger verdient, spart sie also CHF 5\’000.-. Das kann ein Anreiz sein, weniger zu arbeiten. Zudem engehen dem Staat so die bei der Einzelperson eingesparten 5\’000 CHF.