1. Aussenpolitik

NEIN zum Rahmenabkommen: Übungsabbruch!

Das Rah­men­ab­kom­men ist falsch auf­ge­gleist. Der Eu­ropäi­sche Ge­richts­hof, das Ge­richt der Ge­gen­par­tei, hätte bei Streit­fäl­len zwi­schen der Schweiz und Brüs­sel das letzte Wort. Das wi­der­spricht dem Völ­ker­recht. Die­ses Schieds­ge­richts­mo­​dell ist für die Ukrai­ne, Mol­da­wien und Ge­or­gien ent­wor­fen wor­den. Wenn der Bun­des­rat das Ab­kom­men un­ter­schreibt und an­sch­lies­send geht die Volks­ab­stim­mung bachab, er­le­ben wir den Worst Case. Bes­ser wäre es, mög­li­che Sze­na­rien ohne Denk­ver­bote zu ana­ly­sie­ren.

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